Irre Szenen vorm Globus-Markt: Gefeuerter Suff-Soldat raste der Polizei davon

Plauen - Diese Fahrt klingt wie aus einem Action-Film: Nachdem Pascal H. (23) mit seinem Auto im Mai 2023 beinahe einen Mann samt Kinderwagen gerammt hätte, lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. In Plauen (Vogtland) stand er am Montag deswegen vor dem Amtsgericht.

Suff-Fahrer Pascal H. (23) stand am Montag vor dem Amtsgericht Plauen.
Suff-Fahrer Pascal H. (23) stand am Montag vor dem Amtsgericht Plauen.  © Ellen Liebner

Alles fing damit an, dass der damalige Bundeswehrsoldat am 19. Mai 2023 einen Job bei der Truppe versemmelte: Laut seiner Aussage beschädigte der Fahrer im Dienst bei Berlin versehentlich den Auflieger eines Lkws. Der Schaden ging laut Aussage des Angeklagten in den fünfstelligen Bereich.

Als er zurück ins Vogtland fuhr, begann H., sich zu betrinken - und sich ans Steuer zu setzen! Auf dem Parkplatz vor dem Globus-Markt in Weischlitz fuhr er zunächst auf einen Mann mit Kinderwagen so rasant zu, sodass dieser ausweichen musste.

Durch pures Glück wurde niemand verletzt. Doch damit nicht genug: Bevor ihn die herbeigerufenen Beamten kontrollierten, gab der Suff-Fahrer Gas.

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Die Ordnungshüter nahmen die Verfolgung auf der B173 auf. Dabei kollidierte der Ford des Angeklagten mit einer Leitplanke. Gipfel der Verfolgungsjagd: Auf der Hofer Landstraße bretterte der Angeklagte beinahe noch in einen Bus.

Weil er sich einer Alkoholprobe verweigerte, wurde er ins Krankenhaus gebracht - Ergebnis: stattliche 1,73 Promille.

Auf dem Globus-Parkplatz in Weischlitz nahm die Verfolgungsjagd im Mai 2023 ihren Anfang.
Auf dem Globus-Parkplatz in Weischlitz nahm die Verfolgungsjagd im Mai 2023 ihren Anfang.  © Ellen Liebner

Der geständige Pascal H. wurde am gestrigen Montag wegen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit verbotenen Autorennen zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt.

In die Strafe fließt ein bereits ergangener Strafbefehl von 1500 Euro wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Seine Fahrerlaubnis ist er vorerst los: Erst in drei Monaten kann er eine neue beantragen.

Titelfoto: Ellen Liebner

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