Prozess gegen Raser-Minister: Richter bestreitet politische Motivation
Weißwasser (Oberlausitz) - Diesen Widerspruch hätte sich Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU) besser gespart: Am 28. September 2023 raste der damalige Staatssekretär und Bevollmächtige des Freistaats Sachsen beim Bund vor einem Seniorenheim in Krauschwitz in einen Blitzer. Weil er die 560 Euro Bußgeld erst nicht zahlen wollte, muss er sich seit Freitag wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Kennzeichenmissbrauchs vor dem Amtsgericht Weißwasser verantworten.
30 Kilometer pro Stunde hätte er fahren dürfen, 81 fuhr Clemens - all das mit einem Tarnkennzeichen am Dienstwagen, was die Identifizierung des Fahrers erschwert.
Weder die Geschwindigkeit, noch das Kennzeichen, streitet der Politiker ab. Allerdings sieht sein Verteidiger Lukas Schefer (32) darin nur eine Ordnungswidrigkeit, das Kennzeichen habe Clemens dauerhaft nutzen dürfen. Laut Anklage gelte dies aber nicht für Privatfahrten.
Weil Richter Alex Theile (45) in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren einen rechtlichen Hinweis erteilte kam es zum Strafverfahren.
Aus Sicht der Verteidigung unzulässigerweise. "Dieser Hinweis, der die Überleitung von einem Bußgeld- in ein Strafverfahren bewirken sollte, ist unwirksam und damit gegenstandslos", beantragt Schefer noch vor Verlesung der Anklage die Einstellung. "Da die Immunität von Herrn Clemens nicht - wie erforderlich - zuvor aufgehoben wurde."
Richter bestreitet politische Motivation
Der Anwalt suggeriert eine politische Motivation des Richters. Dieser habe während des laufenden Verfahrens eine Direktnachricht an seinen Mandaten geschickt, in der er einen Austausch über den Umgang mit der AfD anregte.
Theile ist nicht nur Richter, sondern auch Mitglied und Kreisrat der Linken. Er bestreitet eine politische Motivation und begründet den Schritt mit dem Fahreignungsregister des Ministers: Tatsächlich standen da bereits elf Verstöße drin.
Clemens hatte vor Jahren bereits den Führerschein verloren und musste zum sogenannten "Idiotentest". Erst am 19. August 2023, reichlich einen Monat vor der angeklagten Fahrt, war er mit 56 Kilometern pro Stunde bereits in denselben Blitzer gerast, zahlte 180 Euro und kassierte einen Punkt in Flensburg.
Selbst während des laufenden Strafverfahrens habe es schon wieder einen neuen Geschwindigkeitsverstoß gegeben.
Bußgeldbehörde nutzte Trick für Datenabfrage
Bei der Vernehmung des Zeugen kam heraus, dass es das Tarnkennzeichen der Bußgeldbehörde tatsächlich schwermachte.
"Beim Kraftfahrt-Bundesamt hieß es das Kennzeichen sei gesperrt", sagt eine Mitarbeiterin zu dem Berliner Kennzeichen. "Wir haben bei der Berliner Zulassungsstelle angefragt, aber keine Antwort bekommen."
Da die Verjährung nach drei Monaten drohte, habe die Behörde zu einem Trick gegriffen und auf eine Datenabfrage zu dem Kennzeichen aus dem letzten Verfahren zurückgegriffen. Der Prozess wird fortgesetzt.
Erstmeldung vom 5. Juni, 11.15 Uhr. Letzte Aktualisierung am 5. Juni, 15.34 Uhr.
Titelfoto: Montage: Stefan Häßler (2)

