Postbote vor Gericht: Er soll zahlreiche Briefe gebunkert und verbrannt haben

Aue-Bad Schlema - Arbeit soll Spaß machen! Dieses Motto nahm der ehemalige Postzusteller Ronny K. (52) anscheinend sehr genau: Er soll laut Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2021 kistenweise Briefe in Schwarzenberg (Erzgebirge) nicht zugestellt haben - "um seinen Feierabend vorzuverlegen". Auch soll Post mithilfe eines Kumpels verbrannt worden sein.

Viele Schwarzenberger erhielten im Frühjahr ihre Briefe nur sehr verzögert.
Viele Schwarzenberger erhielten im Frühjahr ihre Briefe nur sehr verzögert.  © Ralph Kunz

Weil unter Ronny K.s Schreibtisch immer wieder Kisten voller Briefe abgestellt wurden, fotografierten Kollegen die Stapel, um den Fund zu dokumentieren. Auf die Frage von Richter Detlef Kramer (59), warum er die Post an seinem Arbeitsplatz gebunkert hatte, kommentiert der Angeklagte ausweichend: "Ich kann mir keinen Reim darauf machen."

Dass viele Briefe nicht fristgerecht zugestellt wurden, konnte vor dem Amtsgericht Aue-Bad Schlema am gestrigen Donnerstag nachgewiesen werden. Unter anderem konnten durch tagelange Verzögerungen EC-Karten und Mahnschreiben ihre Adressaten nicht rechtzeitig erreichen.

Was hingegen im Unklaren blieb, war der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass Briefe auch verbrannt worden seien. Der Beschuldigte soll unter Bekannten die Bemerkung gemacht haben, dass er nicht zugestellte Post auch verbrennen könne.

Mann während Autofahrt erstochen: Messer-Killer kommt für immer in Psychiatrie
Gerichtsprozesse Sachsen Mann während Autofahrt erstochen: Messer-Killer kommt für immer in Psychiatrie

Das Verbrennen von Briefen konnte nicht nachgewiesen werden - auch weil die Zeugenaussagen sehr schwammig waren und der Angeklagte den Vorwurf bestritt.

Ob eingeworfene Post beim Adressaten ankam, war in Schwarzenberg im Frühjahr 2021 ungewiss.
Ob eingeworfene Post beim Adressaten ankam, war in Schwarzenberg im Frühjahr 2021 ungewiss.  © Ralph Kunz

Finanziellen Schaden durch die Nichtzustellung verursacht

Ronny K. (52) musste sich wegen Verletzung des Postgeheimnisses verantworten.
Ronny K. (52) musste sich wegen Verletzung des Postgeheimnisses verantworten.  © Ralph Kunz

Nichtsdestotrotz wurde der nicht vorbestrafte Briefträger wegen der Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt.

Er habe laut Richter Kramer dafür gesorgt, dass das Ansehen der Post gesunken ist. Überdies habe er finanziellen Schaden durch die Nichtzustellung verursacht - wegen der Mahnschreiben.

"Und das kann nicht geduldet werden", so die abschließenden Worte des Vorsitzenden. Seinen Job ist der arbeitsscheue Postbote übrigens los.

Titelfoto: Ralph Kunz

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Sachsen: