Oberverwaltungsgericht: Strittiger "Gedenkstein" im Erzgebirge darf vorerst stehen bleiben!

Dresden - Der umstrittene "Gedenkstein" der "Freien Sachsen" darf vorerst nun doch stehen bleiben. So lautet der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, das der vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden damit widersprach.

Laut Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts darf der von den "Freien Sachsen" errichtete "Gedenkstein" vorerst stehen bleiben. (Archivbild)
Laut Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts darf der von den "Freien Sachsen" errichtete "Gedenkstein" vorerst stehen bleiben. (Archivbild)  © Sebastian Kahnert/dpa

Seitdem das "Impf-Denkmal" am 28. April an einem Wanderweg in Zinnwald-Georgenfeld von der rechten Partei errichtet wurde, durchlebte der Stein mit der Aufschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Experiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes" eine turbulente Zeit.

Die Polizei forderte zunächst, die Inschrift zu verhüllen, und stellte ein Ultimatum. Wenige Tage später beschmierte die "Antifa" das "Denkmal" mit roter Farbe.

Am 23. Mai bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden dann, dass der "Corona-Gedenkstein" bis zum 26. Mai entfernt werden müsse, da der Schriftzug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Kämen die "Freien Sachsen" der Aufforderung nicht nach, drohe eine gerichtliche Zwangsvollstreckung.

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Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, kamen die Richter am vergangenen Donnerstag nun zu einem anderen Ergebnis und änderten die Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts.

Dem neuen Beschluss zufolge sei die regierungskritische Aufschrift durch Meinungsfreiheit geschützt, wodurch es einem Einschreiten der Polizei an Legitimität fehle.

"Die Äußerungen auf dem 'Gedenkstein' seien zwar abwertend für die Staatsregierung und den ihr angehörenden Ministerpräsidenten, bezögen sich aber noch vorrangig als - wenn auch polemische - Äußerungen auf den politischen Meinungskampf. Im Rahmen einer Auseinandersetzung um die Sache in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage müssten sich auch demokratische Politiker den in der Bezeichnung 'Regime' enthaltenen Vorwurf gefallen lassen", so der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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