Nazi-Vergleich auf Corona-Demo: Sächsin zu Geldstrafe verurteilt
Zwickau - Annette L. (49) verglich auf einer Demo in Zwickau die Corona-Schutzmaßnahmen mit der Judenverfolgung während des Nationalsozialismus. Dafür gab's eine Verwarnung vom Amtsgericht wegen Verharmlosung von NS-Verbrechen. Die Berufung fand am heutigen Dienstag statt.
Ernährungsberaterin L. redete am 24. Januar 2022 auf dem Zwickauer Hauptmarkt vor circa 950 Leuten. Darin stellte die Sächsin laut Gericht die These auf, dass man die Einschränkungen für Ungeimpfte mit der Judenverfolgung während der NS-Diktatur vergleichen dürfe.
So könne man unter anderem in der NS-Vorschrift "Juden dürfen nicht mehr mit Bus oder Bahn fahren", "Juden" durch "Ungeimpfte" ersetzen.
Am Amtsgericht hatte L. bereits eine Verwarnung in Höhe von 91 Euro kassiert. Der Staatsanwaltschaft war dieses Urteil zu milde.
Verteidiger Hermann Frank (50) argumentierte am Dienstag am Landgericht, dass eine Verharmlosung gegeben sei, wenn man sagen würde: "Es war nicht so schlimm."
Verwarnung wegen Volksverhetzung
Dies habe während der Rede jedoch nicht stattgefunden. Auch die Angeklagte selber verneinte, die Maßnahmen mit der Judenverfolgung verglichen zu haben.
Für Richter Rupert Geußer (61) war es dennoch ein Vergleich und eine Verharmlosung: "Sie haben die Grenzen des Erlaubten überschritten", so der Vorsitzende.
L. wurde am Dienstag abermals wegen Volksverhetzung verwarnt und zu einer Geldstrafe von 600 Euro unter Vorbehalt verurteilt.
Innerhalb von sechs Monaten muss sie als Auflage 300 Euro an den Arbeiter-Samariter-Bund überweisen.
Titelfoto: frank schneider