Nach notorischem Fahren ohne Fleppen: Richter beendet "Rechts-Unsicherheit" beim Angeklagten
Bautzen - Wegen Fahrens ohne Führerschein musste Marc S. (39) am gestrigen Mittwoch zu einer Hauptverhandlung ans Amtsgericht Bautzen. Bevor es zur Sache ging, wollte der Bautzner zuerst aber Grundsätzliches (er)klären.
"Es besteht hier meinerseits eine Rechtsunsicherheit", ließ sich der Ingenieur dem Richter Ralf Nimphius gleich zu Prozessbeginn wissen.
Als der Richter ihm wenig später das Wort erteilte, holte Marc S. weit aus, um seine an Reichsbürger-Ideologie erinnernden Vorbehalte gegen die bundesdeutsche Justiz, das Bautzner Gericht und dessen Zuständigkeit sowie Legitimation darzulegen.
Für seinen Vortrag erntete Marc S. die Anerkennung seiner Freunde, die zahlreich zur Verhandlung gekommen waren. Auch Richter Nimphius folgte aufmerksam seiner Argumentation.
Er reagierte aber abgeklärt und verblüffte für einen Moment den Angeklagten samt Freunde.
Polizist kann Marc S. eindeutig identifizieren: Einen gültigen Führerschein hat der Beschuldigte nicht
So riet der Richter Marc S., für seine Rechtsauffassung zu kämpfen und vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu ziehen. "Kneifen Sie nicht! Gehen Sie zum EuGH!"
Zur Anklage selbst ließ sich Marc S. nicht ein. Polizisten hatten ihn am 3. Mai in Bautzen gestoppt, als er hinterm Steuer eines Rover und sein Vater neben ihm im Auto saß. Marc S. gab damals den Namen seines Bruders zu Protokoll und erklärte, seinen Führerschein vergessen zu haben.
Ein Polizist konnte Marc S. eindeutig identifizieren. Nachfolgende Ermittlungen ergaben, dass er gegenwärtig keinen gültigen Führerschein besitzt.
Das Urteil für Marc S.: sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Dabei kam maßgeblich zum Tragen, dass der Angeklagte erst kurz zuvor wegen des gleichen Tatbestandes zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden war.
Titelfoto: Bildmontage: 123RF/thodonal, Peter Schulze