Nach Intervention von ganz oben: Kinder-Vergewaltiger erneut vor Gericht

Zwickau - Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für schweren sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens: Mit dieser milden Strafe wird Manfred S. (58) wohl nicht davon kommen. Der Vater von drei Kindern steht ein Jahr nach dem ersten Urteil jetzt wieder vor dem Zwickauer Landgericht.

Manfred S. (58) muss sich nach der BGH-Entscheidung aus dem Januar noch einmal wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung vor dem Zwickauer Landgericht verantworten.
Manfred S. (58) muss sich nach der BGH-Entscheidung aus dem Januar noch einmal wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung vor dem Zwickauer Landgericht verantworten.  © Maik Börner

Der Berufskraftfahrer aus dem Vogtland hatte 2017 eine Zwangsprostituierte aus Tschechien gegen ihren Willen vergewaltigt. Die heute Erwachsene war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt.

Fünf Fälle in der Wohnung des Angeklagten sowie in einem Waldstück in Tschechien waren angeklagt, einen davon konnte das Gericht Manfred S. nachweisen.

Die Staatsanwaltschaft war nach dem Urteilsspruch in Revision gegangen.

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Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte man dann im Januar 2024 das Urteil als "rechtsfehlerhaft", bedenklich und nicht nachvollziehbar bezeichnet und an eine andere Zwickauer Kammer zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Langes Vorstrafenregister: Vogtländer zehnmal rechtskräftig verurteilt

"Eine sprachlich sehr harte BGH-Begründung", meint Anwältin Diana Enzinger, die das Mädchen als Nebenklägerin unterstützt. "Immerhin konnte ich ihr im ersten Prozess zur Seite stehen, dass sie nicht ganz allein in der deutschen Justiz auf sich gestellt war."

Beim Prozesstag am Dienstag kam ans Licht, dass Manfred S. nur sehr sporadisch die im letzten Jahr ebenfalls vereinbarte Ratenzahlung von 1500 Euro an das Mädchen überweist: "Das Geld wird mir gleich vom Lohn abgezogen, doch ich bin schon seit April im Krankenstand und bekomme inzwischen Krankengeld", versuchte er sich zu rechtfertigen.

Außerdem kam das beachtliche Vorstrafenregister des Vogtländers zur Sprache, der insgesamt zehnmal rechtskräftig verurteilt worden war, unter anderem auch wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder. Das Urteil soll in zwei Wochen fallen.

Titelfoto: Maik Börner

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