Nach Corona-Masken-Klage der AfD: Sächsischer Verfassungs-Gerichtshof gibt Urteil bekannt

Dresden - Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in der Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 für rechtens erklärt.

Für viele sind die Masken aus der Corona-Hochphase nur noch Müll, der auf der Straße liegt.
Für viele sind die Masken aus der Corona-Hochphase nur noch Müll, der auf der Straße liegt.  © Frank Rumpenhorst/dpa

Die Verordnung sei mit der Sächsischen Verfassung vereinbar, teilte das Gericht unter Berufung auf das Urteil vom 15. August und mit Verweis auf das Sächsische Infektionsschutzgesetz mit.

Grundrechtsverletzungen erkannte das Gericht nicht.

Geklagt hatte die AfD, vor allem Mitglieder der Landtagsfraktion. Sie waren der Ansicht, die genannte Verordnung sei insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

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Die Klage richtete sich auch gegen andere Bestimmungen der Verordnung wie Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote.

Eine inhaltliche Prüfung sparten sich die Richter, da "der Antrag mangels ausreichender Begründung durch die Antragsteller bereits unzulässig" gewesen sei, hieß es.

Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

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