Mutter vor Gericht: Einjährige Tochter mit Glätteisen verbrannt

Dippoldiswalde - "Ich liebe meine Kinder. Ich würde ihnen nie etwas antun!" Immer wieder beteuerte die Mutter (31) unter Tränen im Amtsgericht Dippoldiswalde ihre Unschuld. Laut Anklage hatte die junge Mutter jedoch ihrer 13 Monate alten Tochter mit dem Glätteisen Verbrennungen dritten Grades zufügt. Der Richter sprach sie nach mehrstündiger Verhandlung frei. Die Narben wird das Kind ein Leben lang haben.

Beteuerte vor Gericht ihre Unschuld: Die 31-Jährige soll ihre Tochter mit dem Glätteisen verbrannt haben, wurde aber freigesprochen.
Beteuerte vor Gericht ihre Unschuld: Die 31-Jährige soll ihre Tochter mit dem Glätteisen verbrannt haben, wurde aber freigesprochen.  © Steve Schuster

"Ich war allein mit ihr. Sie krabbelte herum, ich habe Plätzchen gebacken", erinnerte sich die studierte Betriebswirtin an jenen Tag im Dezember 2021. Die Kleine, damals noch Einzelkind, habe auch mal gequengelt.

"Ich dachte, sie sei müde", so die Mutter. "Als ich sie später wickelte, sah ich die Wunde." Die Haut am linken Oberschenkel war massiv gerötet.

"Vielleicht war sie ans Heizungsrohr gekommen. Aber sie zeigte keine Schmerzen", erklärte die Mutter, die nach Rücksprache mit Familienmitgliedern entschied, nicht zum Arzt zu gehen.

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Zwei Tage später fieberte das Kind, nässte die Wunde massiv. Die Mutter ging mit ihrer Tochter zum Arzt. Sie kam sofort in die Uniklinik, wo das Kleinkind operiert werden musste.

Heizplatten des Glätteisens passten zu Wunden des Mädchens

Ein Glätteisen und ein Lockenstab wurden von Kripo und LKA als mögliche Tatwerkzeuge untersucht. Letztlich wurde das Kind laut der Experten mit einem Glätteisen verletzt. (Symbolbild)
Ein Glätteisen und ein Lockenstab wurden von Kripo und LKA als mögliche Tatwerkzeuge untersucht. Letztlich wurde das Kind laut der Experten mit einem Glätteisen verletzt. (Symbolbild)  © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Noch am selben Tag informierte die gerufene Gerichtsmedizinerin die Polizei. "Die Angaben der Mutter waren im Vergleich zu den Wunden nicht plausibel."

Die Kripo fand im Haushalt der Eltern ein Glätteisen. Dessen Heizplatten ließen sich laut Gutachterin mit den Wunden links und rechts oberhalb des Knies, deren "Ränder auffällig rechteckig waren", vereinbaren.

"Es war das Glätteisen", resümierte der Richter. "Damit gab es einen Vorfall. Aber uns fehlt das Motiv. Wir wissen nicht, wie das passiert sein soll. Die Indizien reichen nicht für eine Verurteilung."

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Es gab demnach keinerlei Hinweise auf eine Überforderung oder Stress-Situation, die zu so einer Vorsatztat hätte führen können.

Titelfoto: Steve Schuster

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