Mildes Urteil schockiert - Kinderschänder aus Sachsen kommt mit Bewährung davon!
Döbeln - Er war ihr Trainer - und missbrauchte sie. Karl-Heinz O. (71) stand vor dem Amtsgericht Döbeln (Sachsen) - unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs an zwei Schwestern (12, 16) in den Jahren 2019 bis 2022. Nicht nur die Turnhalle war Tatort, sondern auch die Wohnung des Rentners.
Laut Gericht soll O. eines der Mädchen nach dem Sporttraining in der Turnhalle mehrmals sexuell berührt haben. Ihre Schwester soll er mit zu sich nach Hause genommen haben.
Dort soll O. sie angewiesen haben, sich zu entkleiden. Danach nahm er sexuelle Handlungen an der Kleinen vor.
Karl-Heinz O. gestand die Taten bereits in der vergangenen Woche zum Prozessauftakt. Damit ersparte er seinen Opfern, vor Gericht aussagen zu müssen.
Das war Teil eines "Deals" mit Richter und Staatsanwaltschaft: Im Falle eines Geständnisses kommt der Täter mit Bewährung davon.
Makelloses Führungszeugnis kommt Angeklagten zugute
Letztlich verurteilte Richter Simon Hahn (39) Karl-Heinz O. unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung (Bewährungszeit: drei Jahre).
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht das Geständnis sowie das bisher makellose Führungszeugnis.
"Zu Ihren Lasten ist dagegen zu berücksichtigen, dass es zur Ausnutzung einer Vertrauensstellung gekommen ist", so der Jurist.
Karl-Heinz O. muss überdies je 2000 Euro an seine Opfer zahlen sowie Stunden bei einem Sexualtherapeuten nehmen.
Im Sportverein ist der Mann nicht mehr aktiv.
Titelfoto: Bildmontage: Ralph Kunz, Kristin Schmidt