Messerstiche vor dem "Nightlife": Richter müssen Angeklagte laufen lassen

Görlitz - Diese Tat bleibt wohl ungesühnt. Im Landgericht Görlitz scheiterte ein Prozess wegen versuchten Totschlags. Die Akte zur gefährlichen Messerattacke vorm damaligen "Nightlife" in Görlitz wird "ergebnislos" geschlossen.

Verfahren eingestellt: Weder Kadir D. (31, l.) noch Marek B. (30, r.) konnte die Anklage die Messerstiche nachweisen.
Verfahren eingestellt: Weder Kadir D. (31, l.) noch Marek B. (30, r.) konnte die Anklage die Messerstiche nachweisen.  © Peter Schulze

Wie berichtet, mussten sich vorm Landgericht Görlitz Marek B. (30), Kadir D. (31) und Mehmet A. (44) wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags verantworten.

Im März 2019 sollen sie vor der damaligen Disko auf Alexander W. (33) losgegangen sein. Dabei wurde dem Opfer dreimal ein Messer in den Rücken gerammt.

Bis heute klagt Alexander, der eigentlich nur einen Streit schlichten wollte, über Probleme im Rücken.

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Im Prozess schwiegen die Angeklagten. Und trotz Zeugenvernehmungen war es der Kammer nicht möglich zu klären, wer genau zugestochen hatte.

Im Gegenteil!

Offenbar gab es damals eine Massenschlägerei und noch zahlreiche weitere unbekannte Beteiligte.

Die Richter sahen daher eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags "fernliegend". Auch eine Körperverletzung sei nur schwer nachweisbar.

Eisern geschwiegen: Auch Mehmet A. (33) kam damit durch.
Eisern geschwiegen: Auch Mehmet A. (33) kam damit durch.  © Peter Schulze

So wurde das Verfahren gegen die drei Männer eingestellt.

Titelfoto: Montage: Peter Schulze (2)

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