Mann während Autofahrt erstochen: Messer-Killer kommt für immer in Psychiatrie

Reichenbach/Zwickau - Im Wahn und völlig ohne Grund stach Buvaisar I. (26) Anfang des Jahres einen Mercedes-Fahrer (†36) während der Fahrt nieder. Der 36-Jährige starb dabei. Nun fiel vor dem Landgericht Zwickau das Urteil: Der Messer-Killer muss für immer in die Psychiatrie.

Buvaisar I. (26) tötete im Wahn seinen Landsmann und muss dafür für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie.
Buvaisar I. (26) tötete im Wahn seinen Landsmann und muss dafür für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie.  © Sven Gleisberg

Die grausame Tat geschah Mitte Januar in Reichenbach (Vogtland). Während der Fahrt stach der Tschetschene wie ein Irrer mit einem Messer auf seinen Landsmann Ibragim (36) ein - völlig ohne Grund.

Laut Gericht litt der Messer-Killer während der Autofahrt an Wahnvorstellungen, stach deshalb mehrmals zu - in Hals, Brustkorb, Stirn und Oberarm.

Dabei verlor der Fahrer die Kontrolle über den Wagen, der Mercedes stürzte daraufhin in die "Göltzsch". Ibragim schleppte sich schwer verletzt aus dem Wagen, starb wenig später allerdings an den Messerstichen.

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Im Auto befanden sich auch der taubstumme Sohn des Opfers (7) sowie die Frau des Messer-Killers und die beiden Töchter im Kleinkindalter. Alle erlitten durch den Sturz in den Fluss leichte Verletzungen.

Täter und Opfer hätten sich nicht gekannt, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Rzehak (63). Der getötete Ibragim hatte seinem Landsmann, dessen Frau und den zwei Kindern im Januar lediglich einen Fahrdienst erwiesen.

Zu gefährlich für die Allgemeinheit! Messer-Killer kommt für unbestimmte Zeit in Psychiatrie

Der Mercedes landete nach der Messerattacke samt Insassen in der eiskalten Göltzsch.
Der Mercedes landete nach der Messerattacke samt Insassen in der eiskalten Göltzsch.  © NEWS5/Fricke

Am heutigen Mittwoch fiel das Urteil am Zwickauer Landgericht: Buvaisar I. muss wegen Totschlags für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Von ihm gehe weiterhin eine hohe Gefahr aus, er leide unter einer paranoiden Schizophrenie.

"In jährlichen Abständen wird überprüft, ob der Beschuldigte weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist. Eine Prognose zur Dauer der Unterbringung ist derzeit nicht möglich", so ein Sprecher des Gerichts.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Messer-Killer oder die Staatsanwaltschaft können noch in Berufung gehen.

Titelfoto: NEWS5/Fricke, Sven Gleisberg

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