Mann reißt sich Fußfessel ab und wird von Polizei angeschossen: "Wollte nur ein Bier trinken"

Bautzen - Seit Jahren ist Heiko R. (55) immer wieder ein Fall für die Justiz. Am Freitag saß der einstige Totengräber mit den 18 Vorstrafen vorm Amtsrichter in Bautzen. Er hatte nicht nur mutwillig seine Fußfessel abgerissen, sondern ging auch noch mit zwei Messern auf Polizisten los. Ein Beamter stoppte den aggressiven Mann per Schusswaffe. Einsicht zeigte Heiko allerdings auch im Gericht nicht.

Heiko R. (55) wurde am Freitag bereits zum 19. Mal verurteilt.
Heiko R. (55) wurde am Freitag bereits zum 19. Mal verurteilt.  © Thomas Türpe

Werden Straftäter aus der Haft entlassen, stehen sie danach noch eine gewisse Zeit unter Führungsaufsicht. Schätzt die Justiz die Ex-Knackis als gefährlich ein, bekommen sie für eine gewisse Zeit eine Fußfessel.

So geschehen bei Heiko, der 2011 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zehn Jahre kassierte. Er hatte in Dresden einen Trinkkumpan angezündet und getötet.

Die Strafe saß er ab, steht noch bis Januar 2026 unter Führungsaufsicht und muss eine Fußfessel tragen.

Vorbestrafter Heiko R. genervt von Fußfessel

Als Polizeibeamte bei Heiko R. eintrafen, um seine Fußfessel zu kontrollieren, tickte der 55-Jährige aus.
Als Polizeibeamte bei Heiko R. eintrafen, um seine Fußfessel zu kontrollieren, tickte der 55-Jährige aus.  © Thomas Türpe

Im August 2024 meldete die zentrale Überwachung (sitzt in Hessen) - mal wieder - Probleme mit seiner Fußfessel. Immer dann, wenn das GPS, aus welchen Gründen auch immer, keine Signale sendet, wird die Polizei vor Ort informiert.

Also rückte wieder eine Streife zur Kontrolle nach Radeberg aus. Heiko war davon so genervt, dass er die Fußfessel im Beisein der Beamten einfach abriss.

Logische Folge: Das Gerät sollte erneuert werden. So lange sollte der Wüterich in den Gewahrsam kommen. All das erklärten ihm die Polizisten, doch Heiko scherte sich nicht drum.

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Er ging in die Küche, holte zwei spitze Messer und rannte in der engen Wohnung mit ausholenden Armen auf den Polizeiobermeister (23) zu. Der hatte seine Bodycam kurz davor angeschaltet, forderte ihn immer wieder auf, die Messer wegzulegen. Als Heiko nur zwei Meter vor dem Beamten stand, schoss er.

Heiko R. zum 19. Mal verurteilt: "Halte Sie für brandgefährlich!"

Richter Dirk Hertle hält den Straftäter für "brandgefährlich".
Richter Dirk Hertle hält den Straftäter für "brandgefährlich".  © Thomas Türpe

Der Angereifer wurde am Oberschenkel getroffen, ging zu Boden. Er kam erst ins Krankenhaus, dann in Haft.

"Ich wollte nur auf dem Balkon mein Bier trinken", so der Angeklagte, der maulte, mit der Fußfessel nicht klarzukommen. Nach seiner Meinung war der Polizeieinsatz nicht richtig. Im Gegenteil, hätten die Polizisten von vornherein die Absicht gehabt, auf ihn zu schießen.

Der 15-minütige Film der Bodycam zeigt etwas ganz anderes: Eindrucksvoll ist drauf zu sehen, wie die Polizisten auf Heiko einreden, ihn mehrfach warnen. Nach dem Schuss kümmern sich sie professionell um den Verletzten.

Noch als die eintreffenden Sanitäter den sichtlich erschütterten Polizisten, der geschossen hatte, fragten, ob er selbst ok sei, sagte er: "Herr R. hat jetzt erstmal Vorrang."

Dieser Beamte hatte danach natürlich selbst ein Verfahren wegen des Einsatzes der Schutzwaffe. Doch es gab keine Beanstandungen. Auch der Richter sagte: "Der Schusswaffengebrauch war völlig gerechtfertigt. Sie haben alles richtig gemacht."

Heiko wurde erneut verurteilt. Mit Urteil Nummer 19 muss er drei Jahre und sechs Monate in Haft. "Ich halte sie für brandgefährlich", sagte ihm der Richter zum Abschluss.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe

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