Landtags-Ausschuss empfiehlt Raser-Minister die Immunität zu entziehen
Weißwasser - Kommt nun das Strafverfahren gegen Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU)? Das Amtsgericht wollte es eigentlich gegen Auflagen einstellen, doch weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung stimmten zu. Derweil empfiehlt der zuständige Ausschuss, ihm die Immunität zu entziehen.

Am 28. September 2023 tappte Clemens in die Blitzfalle in Krauschwitz, wurde dort mit 80 statt der erlaubten 50 km/h erwischt. Legte er gegen das Knöllchen von 550 Euro und zwei Monate Fahrverbot erst Widerspruch ein, zog er diesen später zurück und gestand gegenüber "Radio Lausitz" die Raserei.
Zu spät für das Gericht, denn der Richter hatte zwischenzeitlich einen rechtlichen Hinweis erteilt, wonach auch der Verdacht eines illegalen Autorennens im Raum steht. Keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dabei verstehen Juristen unter illegalem Autorennen auch rücksichtsloses Rasen, ohne dass ein weiteres Auto im Spiel ist.
So kam es am 31. März zu einem Termin am Amtsgericht Weißwasser. Da Clemens als Landtagsabgeordneter durch seine Immunität vor Strafverfolgung geschützt ist, konnte die Sache selbst nicht verhandelt werden. Der Richter schlug jedoch seiner Verteidigung und dem Staatsanwalt vor, das Verfahren einzustellen.
Bedingung: Clemens zahlt 10.000 Euro, zwei Drittel davon an gemeinnützige Vereine, nimmt 20 Stunden eines Verkehrsaufbauseminars und gibt nochmal selbst 20 Stunden Verkehrsunterricht vor Schülern.
Ablehnung des Gerichts-Angebots von gleich zwei Seiten

Doch auch daraus wurde nichts: "Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat dem Vorschlag des Gerichts nach § 153a Abs. 2 StPO nicht zugestimmt", sagt Gerichtssprecher Christoph Pietryka (61) gegenüber TAG24. "Der Verteidiger hat dem Vorschlag des Gerichts ebenfalls nicht zugestimmt. Das Gericht wartet jetzt die Entscheidung über die beantragte Aufhebung der Immunität ab."
Tatsächlich positionierte sich die Verteidigung gar nicht zu dem Vorschlag, eine Zustimmung hätte jetzt aber auch keine Auswirkungen mehr.
Die Immunität könnte in einer Woche aufgehoben sein, denn das empfahl der Immunitätsausschuss am Mittwoch: "Der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten hat heute im Wege einer Vorentscheidung beschlossen, dem Landtag die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Conrad Clemens zu empfehlen", so dessen Vorsitzende Susan Leithoff (45, CDU).
"Die Beschlussempfehlung des Ausschusses gilt als Entscheidung des Landtags, sofern nicht innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Verteilung ein Abgeordneter Widerspruch einlegt."
Sollte dem jemand, zum Beispiel Clemens selbst, widersprechen, muss der Landtag in seiner nächsten Plenarsitzung darüber entscheiden. Diese startet am 21. Mai.
Titelfoto: Steffen Füssel