Hund bei 30 Grad im Auto gelassen: Halterin zu Geldstrafe verurteilt
Hohenstein-Ernstthal - Ein Vorfall, den die Tierrechtsorganisation PETA sofort anzeigte: Eine Hundebesitzerin (80) ließ ihren Vierbeiner im vergangenen Sommer bei 30 Grad mehrere Stunden im Auto zurück. Am heutigen Dienstag fand die Gerichtsverhandlung gegen die Halterin statt.
Wie eine Sprecherin von PETA mitteilt, zeigte sich die 80-Jährige vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernsthal (Landkreis Zwickau) weiterhin uneinsichtig, zog ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl jedoch zurück.
Damit wurde die Hundehalterin nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.
Die Tierrechtsorganisation ist mit dem Strafmaß nicht zufrieden. "Das Urteil gegen die Angeklagte zeigt, wie wenig Beachtung Tierschutz in vielen Fällen hat. Im aktuellen Fall war der Hund in Todesgefahr und es ist ein Wunder, dass er diese Tortur überhaupt überlebt hat", schimpft Monic Moll, Fachreferentin bei PETA.
"Wir hätten uns gewünscht, dass hier mit aller Härte das Tierschutzgesetz angewandt und zudem ein Tierhalteverbot verhängt wird. Das Urteil hat darüber hinaus wenig abschreckende Wirkung. Da der Hund weiterhin bei ihr lebt, ist davon auszugehen, dass er weiteren Gefahren ausgesetzt sein wird."
Hund in heißem Auto zurückgelassen: Polizei schlägt Scheibe ein!
Eine aufmerksame Passantin hatte den völlig geschwächten Vierbeiner am 26. Juni 2023 in einem parkenden Auto in Sankt Egidien (Landkreis Zwickau) entdeckt. Das Fahrzeug stand bei 30 Grad auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Sonne.
Verzweifelt hatte die Passantin über Durchsagen im Supermarkt versucht, die Besitzerin ausfindig zu machen - erfolglos. Sie alarmierte anschließend die Polizei.
Da von der Besitzerin weiterhin jede Spur fehlte, schlug die Polizei die Scheibe des Autos ein und rettete den Hund.
Mit einer Schüssel kaltem Wasser konnte dem angeschlagenen Vierbeiner wieder auf die Beine geholfen werden.
Titelfoto: 123rf/ostser777