Haft für notorischen Schleuser in Frauenkleidern: Zum Prozess kam er barfuß
Görlitz - Bei seinen Taten achtete er auf sein Wohlbefinden. Deshalb trug Tobias S. (51) bei seinen Schleuserfahrten bequeme Frauenkleider. Doch egal, ob derlei Taten in Hose, Schlafanzug oder Rock begangen werden. Sie sind strafbar. So verurteilte das Landgericht Görlitz den Wiederholungstäter jetzt zu viereinhalb Jahren Haft.
In sechs Fahrten holte der gebürtige Baden-Württemberger 150 Flüchtlinge über die Slowakei und Polen nach Sachsen. Dicht gedrängt in Transportern.
Pro Person kassierte Tobias 100 Euro. Dass der Architekt bereits in Polen und Ungarn wegen Schleusungen verurteilt wurde, sogar im Knast saß, hielt ihn nicht ab.
Bei seinen Fahrten schlüpfte Tobias in Frauenkleider (Cross-Dressing), weil er sich "darin wohler fühle", wie er dem Richter erklärte.
Im "Wohlfühl-Outfit" erschien er auch zum Urteil: barfuß, mit geflochtenen Haaren und im schwarzen Kleid. In den Knast musste er trotzdem. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Tobias S. ging bereits in Revision.
Titelfoto: kmk