Glauchauer OB schlägt Schüler: So urteilt nun das Gericht

Hohenstein-Ernstthal - Für Glauchaus OB Marcus Steinhart (47, CDU) wurde es am heutigen Mittwoch ernst: Weil er den Mitschüler seines Sohnes ohrfeigte und bedrohte, verhandelte das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal (Landkreis Zwickau) am heutigen Mittwoch den Fall. Am Ende war das Urteil eindeutig.

Marcus Steinhart (links, CDU) gilt weiterhin als nicht vorbestraft.
Marcus Steinhart (links, CDU) gilt weiterhin als nicht vorbestraft.  © Ralph Kunz

Steinharts damals 14-jähriger Sohn Jonas (Name geändert) soll nach Aussage seines Vaters seit Beginn des Jahres 2022 von Mitschülern "systematisch misshandelt" worden sein: Er sei mit den Worten "Wichser" und "Hurensohn" beleidigt worden, verbale Entgleisungen mit sexuellem Inhalt seien keine Seltenheit gewesen. Zudem sei er nach Angaben des Stadtoberhauptes mit Tomaten beworfen worden.

Die Demütigungen gingen wohl noch weiter: So soll Jonas gezwungen worden sein, Dreck vom Boden Schulhofes zu essen. Der mutmaßliche Mobbing-Anstifter war der ein Jahr jüngere Sascha (Name geändert).

Die Lage schien sich im Laufe der Sommerferien zu entspannen. Doch als Steinharts Sohn am ersten Tag des neuen Schuljahres wieder tränenüberströmt nach Hause kam, brannten bei dem dreifachen Vater die Sicherungen durch.

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Laut Anklage hatte Steinhart das Kind am Morgen des 30. August 2022 in den Räumen der 8. Klasse der Europäischen Oberschule in Waldenburg aufgesucht, ihn gepackt, ihn im Schulflur gegen den Spind gestoßen und ins Gesicht geschlagen.

Beim anschließenden Gang zum Sekretariat legte Glauchaus Stadtoberhaupt laut Oberstaatsanwalt Jörg Rzehak (62) mit dem Satz nach: "Wenn ich dich noch mal auf der Straße sehe, mache ich dich platt".

Steinhart offiziell nicht vorbestraft

Sein Sohn wurde mehrere Monate in der Schule gemobbt. Marcus Steinhart (CDU) wollte ihn verteidigen.
Sein Sohn wurde mehrere Monate in der Schule gemobbt. Marcus Steinhart (CDU) wollte ihn verteidigen.  © Ralph Kunz

Den ebenfalls angeklagten Vorwurf der Beleidigung ließ das Gericht fallen. In Rage hatte Steinhart den Jungen angeschrien: "Nenn' ihn nie wieder 'Schwuchtel'", wie neben dem OB auch Zeugen bestätigten.

Letztlich verurteilte der Vorsitzende Richter Peter Schubert (39) Glauchaus Stadtoberhaupt wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 150 Euro. Steinhart ist somit nicht vorbestraft.

Außerdem zahlt der OB 2000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. "Ich halte das Urteil für gerecht", so Steinhart am Ende der Sitzung.

Titelfoto: Ralph Kunz

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