Fußballtrainer mit Axt umgebracht: BGH kassiert Urteil

Von André Jahnke

Leipzig/Zwickau - Der Fall eines mit mehreren Axthieben getöteten Fußballtrainers in Lichtenstein (Landkreis Zwickau) muss komplett neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Leipzig (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Zwickau vom Mai dieses Jahres auf. Das Urteil weise einige Rechtsfehler auf.

René K. (39) wurde von seinem Fußballtrainer (53) vergewaltigt. Jahre später tötete er der 53-Jährigen mit einer Axt.  © Ralph Kunz

In erster Instanz hatte das Landgericht René K. (39) nach einem tödlichen Axtangriff auf seinen früheren Fußballtrainer wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht ging wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung von einer verminderten Schuldfähigkeit des 39-Jährigen aus. Es habe sich nicht um eine geplante, sondern eine klassische Affekttat gehandelt. Der Getötete (53) hatte den Angeklagten als Jugendlichen zweimal vergewaltigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert und Revision eingelegt.

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Diese sei erfolgreich, weil das Landgericht die möglichen Mordmerkmale fehlerhaft geprüft habe, begründete der 5. Senat des BGH seine Entscheidung.

"Es gibt etliche Anhaltspunkte für eine geplante Tat", betonte die Vorsitzende Gabriele Cirener.

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