Ex-Kommissar (73) zieht auf Möbelhaus-Parkplatz blank: So lautet seine Erklärung

Bautzen - Einst brachte er Straftäter zur Strecke, nun wurde er selbst ein Fall für die Justiz. Klaus B. (73) musste sich vorm Amtsrichter in Bautzen wegen exhibitionistischer Handlungen verantworten. Der einstige Hauptkommissar hatte splitternackt auf dem Parkplatz eines Möbelhauses in der Lausitz gestanden.

Klaus B. (73) beteuerte dem Amtsrichter in Bautzen, aus gesundheitlichen Gründen derart in der Öffentlichkeit agiert zu haben.
Klaus B. (73) beteuerte dem Amtsrichter in Bautzen, aus gesundheitlichen Gründen derart in der Öffentlichkeit agiert zu haben.  © Peter Schulze

"Er stand dort ohne Hosen. Ich dachte erst, er zieht sich um", sagte ein Transporter-Fahrer (42), der seinerzeit Ware anlieferte und den Rentner zwischen Autos und Büschen entdeckte.

"Ich lud mein Zeug aus, hatte länger zu tun. Als ich wieder hinsah, war der Herr immer noch da. Er kam mir sogar entgegen. Dabei manipulierte er an sich. Ich fand es erschreckend. Zumal in der Nähe eine Frau und ein Kind an einem Auto standen. Ich rief die Polizei. Während ich telefonierte, zog der Mann auch noch sein Oberteil aus."

Kurz darauf schlüpfte Opa Klaus wieder in seine Klamotten und fuhr davon.

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Der Anklagte schüttelte den Kopf: "Ich habe keine anderen wahrgenommen." Er hätte ein schweres gesundheitliches Problem und Schwierigkeiten beim Urinieren gehabt. Außerdem hätte er kein sexuelles Motiv gehabt und wollte ohnehin nicht gesehen werden.

Zwar zeigte der Richter Verständnis für diverse Beschwerden: "Aber warum sind Sie nicht aufs Klo im Laden gegangen? Warum mussten Sie sich ausziehen? Warum dort und nicht zu Hause?"

Auf dem Parkplatz des Möbelhauses in der Lausitz stand der Senior plötzlich splitterfasernackt.
Auf dem Parkplatz des Möbelhauses in der Lausitz stand der Senior plötzlich splitterfasernackt.  © Peter Schulze

Und vor allem: "Das war doch nicht das erste Mal!" So musste Klaus B. schon zweimal Geldstrafen (Strafbefehle) wegen exhibitionistischer Handlungen zahlen. Nun kam Strafe Nummer drei dieser Art dazu: Klaus B. wurde zu einer Zahlung von 6300 Euro verdonnert.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze

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