Er nahm sogar seine Freundin aus! Zwickauer Serien-Betrüger muss wieder in den Knast

Zwickau - Dreister geht's nicht! Eberhard O. (61) betrog seine Ex-Partnerin. Und nicht nur sie: außerdem einen Autohändler sowie weitere Opfer - es geht um Zehntausende Euro. Vor dem Amtsgericht Zwickau kassierte er dafür eine Haftstrafe. Weil er diese nicht hinnahm, ging es am gestrigen Donnerstag vor dem Landgericht in Berufung.

Eberhard O. (61) versuchte sich vor Gericht erfolglos einer Haftstrafe zu entziehen.
Eberhard O. (61) versuchte sich vor Gericht erfolglos einer Haftstrafe zu entziehen.  © Uwe Meinhold

O. ist für die Justiz kein Unbekannter: Er hat 16 Vorstrafen, darunter Fälschung, Unterschlagung, Beleidigung und Betrug.

Was der Schwindler sich laut Urteil vom Amtsgericht Zwickau leistete, ist unfassbar: So zog O. 2022 zwei seiner Opfer über den Tisch, indem er mit deren Geld eine Gemeinschaftswohnung zum Preis von 95.000 Euro erwarb - ohne das Geld zurückzuzahlen.

Auch die Ex-Freundin befand sich unter den Opfern: Sie gab Eberhard O. 2023 ihre EC-Karte, um laut Gericht "kleinere Einkäufe zu bezahlen".

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Stattdessen räumte der Kraftfahrer am Geldautomat ab: In elf Fällen wurden insgesamt 10.500 Euro vom Konto der Geschädigten abgehoben.

Nicht zuletzt wurde auch ein Zwickauer Autohaus Opfer von O.s Machenschaften, indem er vom Unternehmen einen Leihwagen in Höhe von 1575 Euro für die Zeit bekam, in der sein bestellter Ford Explorer (Wert: 81.000 Euro) nicht eintraf. Für beide Autos konnte er nicht zahlen.

O. betrog unter anderem auch das Autohaus BHS in Zwickau.
O. betrog unter anderem auch das Autohaus BHS in Zwickau.  © Uwe Meinhold

Serien-Betrüger zu Freiheitsstrafe verurteilt: Deshalb gab es keine Bewährung

Richter Torsten Sommer (62) bestätigte am gestrigen Donnerstag das Urteil des Zwickauer Amtsgerichtes.
Richter Torsten Sommer (62) bestätigte am gestrigen Donnerstag das Urteil des Zwickauer Amtsgerichtes.  © Ralph Koehler/Propicture

Vom Amtsgericht wurde der Leipziger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von über 61.000 Euro als Wertersatz angefordert. Dies bestätigte auch das Zwickauer Landgericht nach der gestrigen Berufungsverhandlung.

O. hatte in der ersten Instanz alle Taten gestanden. Am gestrigen Donnerstag beteuerte er, eine neue Arbeit bekommen sowie auch Rückzahlungen geleistet zu haben. Mit dem Strafmaß vom Amtsgericht sei O. laut Richter Torsten Sommer (62) allerdings "äußerst moderat bedient".

Gegen noch größere Milde sprachen die vielen Vorstrafen, die Tatsache, dass O. bereits im Gefängnis saß und die Betrügereien unter laufender Bewährung stattfanden.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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