Plauen - Diana Trapp (45) muss das Schlimmste durchmachen, was einer Mutter passieren kann: Sie verlor ihre Tochter. Eileen (†17) soll zusammen mit ihrem damaligen Freund Elias P. (20) Drogen in Plauen (Vogtland) konsumiert haben. Durch eine Überdosis fiel sie ins Koma und starb. P. musste sich am heutigen Montag wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.
Zu Prozessbeginn ist Diana Trapp sichtlich gezeichnet: "Es ist ein harter Tag für mich", erzählt sie auf TAG24-Nachfrage.
Zusammen mit ihrer Anwältin Diana Enzinger (45) war sie am Sonntag am Grab von Eileen. "Mir ist es wichtig, dass Gerechtigkeit für Eileen eintritt." Im Fokus der Anklage steht Eileens Ex-Freund Elias P.
Laut Staatsanwaltschaft nahm Eileen am Abend des 21. Juli 2023 im Kinderzimmer des Angeklagten vier Speed-Tabletten ein, die sie von P. bekommen hatte.
Er soll ebenfalls Drogen genommen haben. Durch die Überdosis erlitt Eileen einen Krampf und verlor das Bewusstsein.
Die Pflanzen waren ihm wichtiger
Daraufhin rief der angehende Erzieher jedoch nicht den Notruf, sondern kontaktierte einige Freunde.
Diese sagten ihm, dass er sofort den Rettungsdienst informieren sollte. Das tat er jedoch nicht.
Die unfassbare Begründung: "Er habe noch Teile und Pflanzen in seinem Zimmer, welche er aus Angst vor der Polizei noch verschwinden lassen müsse", sagte Oberstaatsanwalt Jörg Rzehak (63).
Während des Verfahrens wand sich Elias P. herum. Er könne sich nicht erklären, warum er nicht Hilfe gerufen hatte. Letztendlich rief eine Bekannte von ihm den Notarzt - zu spät: Eileen verstarb wenig später im Krankenhaus.
Die Strafe kann Eileens Tod nicht ungeschehen machen
Laut Elias P. wollte er Eileen von den Drogen wegbekommen. Dem widerspricht Diana Trapp: "Sie hatte mir erzählt, dass sie was probiert hatte. Ihr ging es darauf aber so schlecht, dass sie es gelassen hatte."
Letztlich wurde der junge Mann wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Diana Trapp und ihre Anwältin sind froh, dass er verurteilt wurde.
Aber: "Durch die Strafe kann das, was passiert ist, nicht ungeschehen gemacht werden", so Diana Enzinger.