Weil sie den Tisch nicht abräumen wollte: Sachse verprügelt Tochter mit Besenstiel

Döbeln - Am Amtsgericht Döbeln (Mittelsachsen) wurde am heutigen Dienstag ein schlimmer Fall verhandelt: Rene Z. (43) verprügelte seine Tochter (10) in der gemeinsamen Wohnung. Das Tatwerkzeug: ein Besenstiel! Nach der Tat legte der Vater in seinem Verhalten jedoch eine 180-Grad-Wende ein.

Rene Z. (43) musste sich am heutigen Dienstag wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten.
Rene Z. (43) musste sich am heutigen Dienstag wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten.  © Ralph Kunz

Es sind schlimme Details, die Staatsanwalt Klaus Steffan (60) schilderte: Zur Maßregelung schlug der alkoholisierte Rene Z. seine Tochter im April 2023 auf den Rücken mit einem Besenstiel. Zudem kam es zu einer Verletzung am Auge der Zehnjährigen.

Auslöser des Gewaltexzesses: Das Mädchen soll sich geweigert haben, den Abendbrottisch abzuräumen.

Unfassbar: Vor der Tat soll der Arbeitslose seine Lebensgefährtin und Mutter des Kindes nach draußen geschickt haben. Erst als sie Schreie hörte, soll sie wieder hereingekommen sein.

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Die Tat wurde am nächsten Tag durch die Schule aufgedeckt - Lehrern fielen die Hämatome an Rücken-, Schulter- und Augenbereich auf. Auch früher soll die Tochter mit blauen Flecken in die Schule gekommen sein, Hinweise auf eine Gewalttat habe es damals aber nicht gegeben.

Die Mutter gab an, dass sie auch deshalb vor der Tat die Wohnung verließ, weil Rene Z. seiner Tochter gegenüber noch nie gewalttätig geworden sei.

Suchtberater spricht sich für Angeklagten aus

Sollte sich Rene Z. (43) noch einmal an einem Kind vergehen, warte laut Richterin das Gefängnis auf ihn.
Sollte sich Rene Z. (43) noch einmal an einem Kind vergehen, warte laut Richterin das Gefängnis auf ihn.  © Ralph Kunz

Vor Gericht teilte Z. mit, dass ihm die Sache sehr unangenehm ist. Fakt ist: Er hatte direkt nach der Tat eine Suchtberatung aufgesucht.

"Mein Leben hat sich komplett umgekrempelt. Ich gehe mehr raus und schaffe die Kinder in den Kindergarten", schilderte Z. Auch ein Suchtberater sagte aus, dass die Prognose positiv sei.

Das Gericht verurteilte Rene Z. wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung. Richterin Anne Mertens (55) wertete zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten, dass er sich direkt nach dem Vorfall Hilfe gesucht und diese in Form der Therapie angenommen habe.

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Sie stellte aber auch klar: Wenn es noch einmal zu einer Körperverletzung gegenüber Kindern komme, "reden wir nicht mehr über Bewährung".

Titelfoto: Ralph Kunz

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