Angelverein muss Strafe zahlen, weil er falsche Fische aussetzte

Bautzen - Von wegen "Petri Heil"! Weil der Lausitzer Angelverein "Oberland" 160 Afrikanische Welse in den Rosensee setzte, müssen die Petrijünger jetzt tief in die Tasche greifen.

Der Vereinsvorsitzende André Redmann im Amtsgericht Bautzen.
Der Vereinsvorsitzende André Redmann im Amtsgericht Bautzen.  © kmk

Satte 1500 Euro Geldbuße sind laut Bautzener Amtsgericht fällig, weil die Angler ohne Genehmigung agierten.

Die Idee war gut: Der Verein (130 Mitglieder, davon gut 20 Kinder und Jugendliche) wollte seinen jüngsten Jüngern etwas bieten. Im Sommer 2023 wurden die Welse ins Vereinsgewässer Rosensee gesetzt.

Der Afrikanische Wels kann bis zu 1,70 Meter lang und 60 Kilo schwer werden. Überdies ist der Afrikanische Wels ein Speisefisch. Laut Experten fast grätenfrei und daher für Kinder geeignet.

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Bis Ende des Sommers waren fast alle Fische wieder aus dem Gewässer geangelt. Der Rest wurde im Herbst abgefischt. Der See wurde für eine Sanierung ohnehin abgelassen. So weit, so gut.

Dann das dicke Ende: Der Verein wurde angezeigt! Denn für solche Fische, die bei Temperaturen unter 10 Grad eingehen könnten, braucht es eine behördliche Genehmigung. Wegen nicht artgerechter Haltung forderte die Fischereibehörde deshalb 2000 Euro!

Im Rosensee, dem Vereinsgewässer, setzten die Angler die Afrikanischen Welse aus. Leider ohne Genehmigung.
Im Rosensee, dem Vereinsgewässer, setzten die Angler die Afrikanischen Welse aus. Leider ohne Genehmigung.  © Christian Juppe

Angelverein muss 1500 Euro Strafe zahlen

Afrikanische Welse waren jetzt ein Fall für den Amtsrichter.
Afrikanische Welse waren jetzt ein Fall für den Amtsrichter.  © DPA

Dagegen zog der Verein vor den Amtsrichter, wo Vereins-Chef André Redmann vorsprach: "Das wussten wir leider nicht", beteuerte er.

Demnach erkundigten sich die Petrijünger zuvor und sahen für ihr Vorhaben keinerlei Probleme.

Doch das Gesetz ist - wie immer - sehr verwinkelt. So erklärte die zuständige Behörde, dass gewerbliche Fischereibetriebe derlei Schuppentiere in offenen Teichen halten dürfen. Vereine dagegen nicht.

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Zwar senkte der Amtsrichter die Strafe auf 1500 Euro. Für den Verein ist das dennoch eine Menge Geld. Denn die Kohle war laut Redmann schon für anderes verplant. Zum Beispiel für die Jugendarbeit ...

Titelfoto: kmk, dpa, Christian Juppe

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