Zweijährige stirbt an Verbrühungen: Härtere Strafen für Eltern und Oma gefordert

Von André Jahnke

Halle (Saale) - Die Urteile nach dem Tod der zweijährigen Sophie durch Verbrühungen in Halle (Saale) will die Staatsanwaltschaft anfechten.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen die Urteile gegen die Angehörigen der toten Sophie (†2) eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen die Urteile gegen die Angehörigen der toten Sophie (†2) eingelegt.  © Sebastian Willnow/dpa

Die Anklagebehörde habe Revision gegen die Urteile des Landgerichts Halle eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Das Landgericht hatte André G. (37), den Vater des Mädchens, in der vergangenen Woche zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Die Mutter und die Großmutter der Zweijährigen erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen.

Die 1. Große Strafkammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Vater im Mai dieses Jahres seine kleine Tochter mit heißem Wasser übergossen hatte. Die großflächigen Verletzungen seien von allen drei Angeklagten falsch eingeschätzt worden.

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Sowohl die Eltern als auch die Großmutter hatten keine ärztliche Hilfe geholt und das Mädchen mit Kühlspray und Quarkwickeln versorgt. Zwei Tage später starb das Mädchen.

Laut Gutachten hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung gerettet werden können.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater sechs Jahre und für die beiden Frauen jeweils dreieinhalb Jahre Haft gefordert.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

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