Verfassungsgericht überprüft: Darf ein Kind mehr als zwei Elternteile haben?
Karlsruhe/Seeburg - Das Bundesverfassungsgericht will klären, welche Folgen mehr als zwei Elternteile für die Entwicklung eines Kindes haben können.
Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde eines leiblichen Vaters, der nicht rechtlicher Vater seines Sohnes werden konnte, weil das Standesamt als solchen den Lebensgefährten der Mutter mit deren Zustimmung eingetragen hatte.
Der Mann aus Sachsen-Anhalt sei "nicht in vollem Umfang Träger des Elterngrundrechts", erklärte Richter Henning Radtke am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.
In einer früheren Entscheidung sei das Verfassungsgericht davon ausgegangen, dass sich mehr als zwei Elternteile negativ auf das Kind und das Kindeswohl auswirkten könnten, sagte Radtke.
Demnach könnte es Rollenkonflikte und Kompetenzstreitigkeiten geben, wenn die Verantwortung für die Erziehung bei mehr als zwei Personen liege. "Die heutige mündliche Verhandlung soll auch dazu dienen, die tatsächlichen Grundlagen dieser Annahme weiter aufzuklären."
Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
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