Überwacht, überfallen, vergewaltigt: Mann tyrannisiert seine Ex nach Liebes-Aus immer wieder
Salzatal/Halle (Saale) - Grauenhaftes und dauerhaftes Martyrium für eine Frau aus Sachsen-Anhalt! Nach der Trennung von ihrem Ehemann durchlief sie wahrlich die Hölle.
Anfang 2019 trennte sich das spätere Opfer von ihrem Partner. Während sie im zuvor gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Salzatal (Saalekreis) blieb, zog ihr Ex aus, wie der Pressesprecher des Landgerichts Halle, Wolfgang Ehm, am Montag mitteilte.
Dem nun Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen März und Oktober 2019 seiner Ex-Frau ein mit einer Tracking-App ausgestattetes Handy in ihrem Auto platziert zu haben, um ihren Standort jederzeit überprüfen zu können.
Weiterhin soll er im ehemals gemeinsamen Wohnzimmer eine versteckte Kamera installiert habe. Diese lieferte durchgängig Bilder auf sein eigenes Smartphone.
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der 29-Jährige aber immer skrupelloser. Offenbar reichten ihm seine Überwachungsaktionen noch nicht aus.
Im September 2020 klingelte er laut Anklage bei der von ihm getrennt lebenden Frau. "Als sie die Tür geöffnet habe, soll er sie beiseite geschoben und in das Haus eingedrungen sein, wo er das Smartphone der Geschädigten an sich genommen habe", so Wolfgang Ehm.
Seine Taten wurden immer brutaler
Anfang Oktober 2020 soll er ihr schließlich vor ihrem Haus aufgelauert haben. Eines Abends sei sie vor die Haustür gegangen, um zu rauchen. Diesen Moment nutzte er laut Anklage, um seine Ex maskiert zu überfallen. Er versuchte wohl auch, sie mit Klebeband zu fesseln. Ehm: "Als dies wegen des Widerstandes der Frau misslang, soll er sich an ihr vergangen haben."
Wenige Wochen später soll er das Opfer erneut überfallen und mit einem Schraubenzieher bedroht haben. Ziel war es diesmal, einen Schnellhefter mit Protokollen von Aussagen an sich zu nehmen. Diese hatte sie im angestrengten Gewaltschutzverfahren gegen den nun Angeklagten getätigt.
Unabhängig davon soll er auf seinem Handy auch kinderpornografische Fotos gespeichert haben.
"Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren", gab der Pressesprecher des Landgerichts bekannt.
Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, ferner schwerer Raub, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Hausfriedensbruch und Besitz kinderpornographischer Schriften.
Eigentlich sollte der Prozess gegen den 29-Jährigen schon im Januar beginnen. Diese Termine wurden aber aufgehoben und der Prozessbeginn auf den 8. April verschoben.
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