Rentnerin nach Hundeattacke gestorben: So urteilt Gericht über den Besitzer
Emersleben - Nachdem im Januar dieses Jahres eine Rentnerin nach einem Hundeangriff gestorben war, steht nun die Entscheidung des Gerichts über dessen Halter fest.
Es war eine Szene wie aus einem Horrorfilm: Zeugen fanden eine verletzte Rentnerin auf einem Privatgrundstück in Emersleben (Sachsen-Anhalt).
Die 88-Jährige hatte schwere Bissverletzungen und war stark unterkühlt. Draußen herrschten nämlich Minus zehn Grad!
Später verstarb sie im Krankenhaus und ließ die Polizei mit vielen Fragen zurück.
Dem Besitzer des Privatgrundstücks wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, da einer seiner Schäferhunde für den Angriff auf die 88-Jährige verantwortlich war.
Bei der Obduktion konnte die genaue Todesursache nicht festgestellt werden - ob es die Bisswunden oder die Kälte war, bleibt offen. Eventuell hat sie sich auch bei einem Sturz verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hat den Hundebesitzer nun für unschuldig erklärt, wie die Volksstimme berichtete.
Einer Prüfung des Veterinäramts zufolge habe der 53-jährige Züchter seine Hunde nämlich vorschriftsmäßig gehalten. Vermutlich hatte die Seniorin die Türen des Zwingers selbst geöffnet, da ein Hund dazu nicht in der Lage sei.
Dem Züchter sei also kein Fehlverhalten nachzuweisen - woraufhin die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden.
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