Prozess um Mord an Kleinkind: Angeklagter Vater wirft Mappe an Journalisten-Kopf

Halle (Saale) - Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat der Prozess gegen die Eltern sowie die Großmutter eines im Mai an Verbrühungen gestorbenen Kindes am Landgericht Halle begonnen.

Im Mai wurde eine Zweijährige tot in Halle gefunden. Sie starb an Verbrühungen, die ihr Vater ihr zufügt haben soll.  © Sebastian Willnow/dpa

Der Angeklagte wurde in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt und warf kurz darauf eine Papiermappe an den Kopf eines Journalisten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord durch Unterlassen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Der Mutter und der Großmutter des Kindes wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen zur Last gelegt. Die Verhandlungen sind auf mehrere Termine im November und Dezember angesetzt.

Der 37 Jahre alte Vater soll im Mai das Kind in eine mit heißem Wasser gefüllte Badewanne getaucht haben, weil er über das Verhalten des Mädchens erbost war.

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Es erlitt dabei großflächige Verbrennungen und hätte dringend medizinische Hilfe benötigt. Stattdessen soll der Vater seine gleichaltrige Partnerin und die Großmutter informiert haben.

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Er und weitere Angeklagte müssen sich nun vor dem Landgericht Halle verantworten.  © Sebastian Willnow/dpa

Obduktion: Mädchen starb infolge einer entzündlichen Reaktion aufgrund der Verbrühungen

Nach dem Tod einer Zweijährigen stehen die Eltern und die Großmutter vor dem Landgericht in Halle.  © Sebastian Willnow/dpa

Gemeinsam sollen sie aus Angst vor Konsequenzen entschieden haben, die Verbrühungen nur mit Hausmitteln zu behandeln. Zwei Tage später starb das Kind.

Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen infolge einer entzündlichen Reaktion aufgrund der Verbrühungen starb.

In der Folge wurden Ermittlungen gegen die Eltern sowie die Großmutter eingeleitet.

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Wegen Fluchtgefahr wurde ein Haftbefehl gegen den Vater erlassen. Seither sitzt der Vater in der Justizvollzugsanstalt (JVA).

Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe – der Mutter und der Großmutter eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

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