Prozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich: Es gibt weitere Termine
Halle (Saale) - Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Amtsgericht Halle sind erneut zusätzliche Termine vorgesehen.
Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, seien nach den zunächst angesetzten drei Terminen noch zwei weitere geplant.
In insgesamt sechs Anklagen erhebt die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen den 1970 in Merseburg (Saalekreis) geborenen Liebich - darunter üble Nachrede und Hausfriedensbruch. In anderen Verfahren wurde Liebich bereits rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Volksverhetzung.
Das Gericht hatte für die Verhandlung zu den Vorwürfen gegen Liebich zu Beginn nur einen Termin festgelegt. Nach Verlesung der Anklage, Äußerungen des Beschuldigten und Nachfragen der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigerin Liebichs wurden erste Zeugen verhört.
Damit weitere Zeugen gehört werden können, setzte die Richterin weitere Verhandlungstage an, den nächsten für den 26. Juni.
Teil der am Amtsgericht laufenden Verhandlungen sind unter anderem die bereits gegen Liebich gesprochenen Urteile. Zudem wurden bislang beispielsweise Polizeibeamte und Sicherheitskräfte befragt.
Liebichs Demonstrationen in Halle sorgen für Unruhe und Anklagen
Seit 2014 veranstaltet Liebich regelmäßig Demonstrationen - viele davon auf dem Marktplatz in Halle. Dabei soll es vor zwei Jahren zu verschiedenen Vorfällen gekommen sein, die zu Anklagen führten.
Einige seiner Veranstaltungen filmte der Rechtsextremist selbst und veröffentlichte die Videos. Vor Gericht wurden einzelne Ausschnitte der Aufnahmen gezeigt.
Auch dadurch solle die Möglichkeit entstehen, sich ein Gesamtbild von Liebich zu machen, sagte die Richterin während der Verhandlung am Donnerstag. Im Zuschauerraum saßen auch Anhängerinnen und Anhänger Liebichs.
Innerhalb der Stadt sorgten die Auftritte des Mannes in der Vergangenheit regelmäßig für Unruhe.
Gegen den Rechtsextremisten werden seit Jahren verschiedene Verfahren an unterschiedlichen Gerichten geführt. Seit Ende März ist ein Urteil gegen ihn unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung rechtskräftig.
Ende Oktober 2022 hatte ihn das Landgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem soll Liebich 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Beschuldigte hatte dagegen Revision eingelegt. Auch das Amtsgericht hatte sich mit jenen Vorwürfen gegen ihn auseinandergesetzt.
Titelfoto: Bildmontage: Heiko Rebsch/dpa