Neuen Partner von Ex-Frau auf Feldweg ermordet: Urteil gegen 38-Jährigen rechtskräftig
Von Sabina Crisan
Halle (Saale) - Das Urteil gegen einen 38-jährigen Mann wegen Mordes am Lebensgefährten seiner Ex-Frau in Landsberg ist rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) als unbegründet verworfen, teilte die Gerichtspressestelle in Halle am Dienstag mit.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Mann am 23. Mai 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Lebensgefährten seiner Ex-Frau heimtückisch getötet hatte.
Der zur Tatzeit 37 Jahre alte Deutsche hatte laut dem Urteil Ende Oktober 2023 aus Verärgerung über Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten um die gemeinsame Tochter auf einem Feldweg im Landsberger Ortsteil Sietzsch den Lebensgefährten Tino E. (†49) seiner Ex-Frau abgepasst.
Nach einem Streit schlug der Angeklagte das Opfer mit einem Gegenstand - vermutlich einem handelsüblichen Hammer - dreimal auf den Kopf. Der 49-Jährige starb am Tatort an einem Schädel-Hirn-Trauma.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Laut der Verteidigung wurde keine Tatwaffe gefunden, es gebe auch keine Spuren.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte heimtückisch handelte, weil er bewusst ausgenutzt habe, dass der Lebensgefährte zum Zeitpunkt des Angriffs arg- und wehrlos war, wie das Gericht mitteilte.
Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa