Von Christopher Kissmann
Aschersleben/Wolmirstedt - Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere sachsen-anhaltische Landtagspräsident Detlef Gürth (62) ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.
Das entschied das Amtsgericht Aschersleben am Vormittag.
Hintergrund war ein Post Gürths im sozialen Netzwerk X: Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland". Der Beitrag wurde später gesperrt.
Das Amtsgerichts Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der dienstälteste Abgeordnete Sachsen-Anhalts sollte 18.000 Euro zahlen.
Gürth akzeptierte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht, deshalb kam es zur Hauptverhandlung.
Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt zunächst offen, ob Gürth nun nach seinem Freispruch gar nichts zahlen muss.
Staatsanwaltschaft: Post war Angriff auf Menschenwürde
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Post ein Angriff auf die Menschenwürde aller in der Bundesrepublik lebenden Afghanen. Gürth und sein Verteidiger wiesen den Vorwurf zurück und argumentierten, die Äußerung sei spontan erfolgt und nicht auf eine Menschengruppe bezogen gewesen.
Es sei ihm um den Umgang mit kriminellen Ausländern gegangen, so Gürth. Auch die Innenministerkonferenz habe sich zu dieser Zeit damit befasst, ob Straftäter etwa nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden könnten.
Die Richterin bezeichnete den Post als moralisch verwerflich. Er stelle aber keinen Angriff auf die Menschenwürde dar, der afghanischen Bevölkerung werde das Menschsein nicht abgesprochen. Die Richterin appellierte an die Gesellschaft, genauer hinzuschauen, was in Social Media veröffentlicht werde.