Kleine Sophie (†2) stirbt durch Verbrühungen: Vater voll schuldfähig, aber ...

Von André Jahnke

Halle (Saale) - Im Prozess um den Tod der zweijährigen Sophie aus Halle ist der wegen Mordes angeklagte Vater nach Angaben eines Gutachters voll schuldfähig.

André G. (37) wird beschuldigt, sein Kind ermordet zu haben. Er hatte es mit heißem Wasser schwer verletzt, dies aber zu verschleiern versucht.
André G. (37) wird beschuldigt, sein Kind ermordet zu haben. Er hatte es mit heißem Wasser schwer verletzt, dies aber zu verschleiern versucht.  © Sebastian Willnow/dpa

Es gebe zwar Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten André G. (37), sagte der psychologische Sachverständige vor dem Landgericht Halle. Dessen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei aber nicht eingeschränkt.

Der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer hält nach einem rechtlichen Hinweis für den Vater auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wegen Unterlassung für möglich. Demnach könne dem Beschuldigten kein Vorsatz nachgewiesen werden.

Der 37-Jährige soll laut Anklage im vergangenen Mai seine kleine Tochter in heißes Wasser getaucht und ihr dabei schwere Verletzungen zugefügt haben.

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Aus Angst vor Konsequenzen des Jugendamtes soll er anschließend gemeinsam mit Sophies Mutter Nadine E. (36) und der Großmutter Kirstin G. (64) versucht haben, die Verletzungen mit Kühlspray und Quarkwickeln zu behandeln.

Zwei Tage später war das Mädchen tot. Eine Obduktion ergab, dass es an den Folgen schwerer Verbrühungen der Haut gestorben war.

Beide Frauen sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Alle drei Angeklagten haben die Vorwürfe im Prozessverlauf zurückgewiesen.

In diesem Mehrfamilienhaus in Halle starb das Mädchen.
In diesem Mehrfamilienhaus in Halle starb das Mädchen.  © Hendrik Schmidt/dpa

Angeklagter wegen verschiedener Delikte vorbestraft

Auch Mutter Nadine E. (36, vorn) und Oma Kirstin G. (64, ganz hinten) sind angeklagt.
Auch Mutter Nadine E. (36, vorn) und Oma Kirstin G. (64, ganz hinten) sind angeklagt.  © Sebastian Willnow/dpa

Die Eltern waren seit 2018 ein Paar und hatten drei gemeinsame Kinder. Nadine E. schilderte die Beziehung als kompliziert und konfliktbelastet. Ihr Partner sei sehr eifersüchtig gewesen und habe sie auch geschlagen und getreten.

Aus einer früheren Beziehung habe sie noch drei weitere Kinder. Alle Kinder sind mittlerweile in einem Heim untergebracht. Nach Sophies Tod habe sie die Beziehung zu André G. beendet.

Der wegen Mordes durch Unterlassen angeklagte Vater ist mehrfach vorbestraft, saß unter anderem wegen Gewalttaten, Raubes und Diebstahls mehrere Jahre im Gefängnis. Schon als Teenager nahm er eigenen Angaben zufolge Drogen und war alkoholabhängig.

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Er habe seine Partnerin und auch die Kinder nie körperlich attackiert, betonte der 37-Jährige. Es habe zwar oft Streit gegeben und er habe aus Wut auch schon mal ein Loch in eine Tür getreten, aber zugeschlagen habe er nie.

Am morgigen Mittwoch werden die Plädoyers erwartet, auch ein Urteil könnte an diesem Tag verkündet werden.

Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Willnow/dpa, Hendrik Schmidt/dpa

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