Von André Jahnke
Halle (Saale) - Sieben Monate nach dem Tod der kleinen Sophie (†2) aus Halle ist der Vater des Kindes André G. (37) zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Halle verhängte die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Die Situation sei falsch eingeschätzt worden und frühere Erfahrungen mit dem Jugendamt hätten zu dem Verhalten geführt, das die Zweijährige das Leben gekostet hat, begründete der Vorsitzende Richter Jan Stengel die Entscheidung.
Auch die Mutter des Mädchens, Nadine E. (36) und die Oma Kirstin G. (64) wurden verurteilt und erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mädchen hätte gerettet werden könne, aber Vorsatz nicht nachweisbar
Der 37 Jahre alter Vater hatte nach Überzeugung des Gerichts im Mai dieses Jahres seine kleine Tochter mit heißem Wasser übergossen. Dabei sei aber kein Vorsatz nachzuweisen, betonte Stengel.
Aus Angst vor Konsequenzen des Jugendamtes waren die drei Angeklagten nicht zu einer Klinik gefahren. Mutter und die Großmutter behandelten die Verletzungen des Kindes mit Kühlspray und Quarkwickeln.
Zwei Tage später starb das Mädchen. Laut Gutachten hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung gerettet werden können.