Gericht erklärt Waffenverbotszone in Halle für unwirksam
Halle (Saale) - Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Halle für unwirksam erklärt.
Für eine solche Verordnung gebe es keine rechtliche Grundlage, die Polizeiinspektion Halle hätte diese nicht erlassen dürfen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Magdeburg.
Ein Student hatte Ende 2021 gegen den waffenfreien Bereich in der Nähe des Hauptbahnhofs geklagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Bundesverwaltungsgericht könnte noch eingeschaltet werden. Die Waffenverbotszone sei damit nicht sofort weg, sagte die Gerichtssprecherin.
Die Waffenverbotszone in Halle war die erste in Sachsen-Anhalt. Sie wurde zum 16. Dezember 2020 am Riebeckplatz eingerichtet. Somit darf dort niemand Waffen oder Messer mit fester oder feststellbarer Klinge dabeihaben, die mehr als vier Zentimeter lang ist.
Rund um den Platz gab es zwischen 2018 und 2020 laut Polizei mehr als 20 Straftaten mit Messern als Tatmittel.
Landtagsabgeordnete Henriette Quade: "Diskriminierenden Praktiken"
Die Landtagsabgeordnete Henriette Quade (39, Die Linke) erklärte, Waffenverbotszonen sorgten nicht für mehr Sicherheit, erweiterten aber die Befugnisse der Polizei massiv.
Sie sprach von "diskriminierenden Praktiken". Menschen, die als Migranten wahrgenommen werden, würden weit häufiger kontrolliert als andere Personen.
"Ohne irgendein Problem zu lösen, wird damit in den Waffenverbotszonen unnötig viel Personal gebunden, das dringend an anderen Stellen gebraucht wird", sagte Quade. Nötig sei ein Abschied von der Idee der Waffenverbotszonen.
Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa