Urteil gefallen: Frau (†38) nach dem Sex aus Eifersucht erdrosselt
Trier - Wegen Mordes an seiner Freundin in einem Trierer Hotel ist ein 35-Jähriger am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Mann habe die Frau Ende März 2022 aus Eifersucht heimtückisch von hinten auf dem Bett erwürgt, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz am Montag am Landgericht Trier.
Anlass sei gewesen, dass die 38-Jährige Nachrichten in ihr Handy tippte: "Er mutmaßte, dass sie sich mit anderen Männern austauschte", sagte sie. "Das empfand er als Verrat."
Der Ukrainer habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau, die bäuchlings auf dem Bett lag, ausgenutzt. "Das Opfer war völlig überrascht."
Er habe die Dusche laufen lassen, sodass sie ihn im Bad wähnte. Dann habe er zunächst ihren Kopf gegen die Matratze gedrückt, sie gewürgt und anschließend noch mit einem Bettlaken gedrosselt, "um sicherzustellen, dass sie auch tot ist", sagte Schmitz.
Nach der Tat habe der 35-Jährige die Leiche in einem Bettkasten versteckt, wo sie dann bei Reinigungsarbeiten vom Hotelpersonal gefunden wurde. Wenige Tage später wurde der geflüchtete Mann in einem Zug bei Regensburg in Bayern festgenommen.
Das Opfer lebte mit Mann und Tochter im Saarland
Laut Schmitz hatten die beiden seit längerem "eine lose, auf sexuellen Austausch beschränkte Beziehung geführt".
Im März war die Ukrainerin mit anderen Familienangehörigen vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet und im saarländischen Merzig untergekommen. Dort habe sie mit ihrem Mann und ihrer Tochter gelebt.
Am Tattag sei sie unter dem Vorwand, eine Freundin zu treffen, mit dem Zug von Merzig nach Trier gefahren. Dort habe sie sich mit dem Mann, der zuletzt im Raum Neuwied gelebt habe, verabredet. Nach einvernehmlichen Sex sei es dann zur Tat gekommen, sagte Schmitz.
Der 35-Jährige hatte sich im Prozess nicht eingelassen, im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe aber eingeräumt. Dass er im sogenannten letzten Wort dann die Vorwürfe bestritten habe, glaubte das Gericht ihm nicht. "Es besteht kein Zweifel, dass er sie zu Tode gebracht hat", sagte die Richterin.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf neun Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags plädiert.
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