Sohn (32) bringt eigenen Vater um (†68): Keine Gefängnisstrafe!

Von Wolfgang Jung

Frankenthal/Böhl-Iggelheim - Ein 68-jähriger Mann wird von seinem zum Tatzeitpunkt 31 Jahre alten Sohn getötet - im anschließenden Mordprozess stellt sich aber heraus: Der mittlerweile 32-Jährige war schuldunfähig.

Die grausame Tat spielte sich am 2. April dieses Jahres ab. Nun erging am heutigen Montag das Urteil vor dem Landgericht Frankenthal. (Symbolbild)
Die grausame Tat spielte sich am 2. April dieses Jahres ab. Nun erging am heutigen Montag das Urteil vor dem Landgericht Frankenthal. (Symbolbild)  © Paul Zinken/dpa

Im Prozess um den Tod eines Mannes in Böhl-Iggelheim hat das Landgericht Frankenthal die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Das teilte ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt mit. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, seinen Vater im April heimtückisch getötet zu haben.

Der Tatbestand des Totschlags sei zwar erfüllt, hieß es, allerdings sei der Mann schuldunfähig gewesen, weil er zum Tatzeitpunkt "akut psychotisch" gewesen sei.

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Einen Mord habe die Kammer nicht als verwirklicht angesehen, "da es dem Beschuldigten wahnbedingt am für die Heimtücke erforderlichen Ausnutzungsbewusstsein gefehlt" habe.

Es sei zu befürchten, dass der Beschuldigte wieder tätlich werde und andere verletze oder töte, hieß es. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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