21-Jährige ersticht Mann (†64) nach Po-Grapscher: Diese Strafe erwartet sie

Von Wolfgang Jung

Kaiserslautern - Nach einer sexuellen Belästigung auf einer Rolltreppe hat eine junge Frau in Kaiserslautern den übergriffigen Mann erstochen - nun hat ein Gericht die 21-Jährige deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die 21-Jährige wurde jetzt vom Landgericht Kaiserslautern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  © Harald Tittel/dpa

Im Prozess wegen des tödlichen Messerstichs im Hauptbahnhof verurteilte das Landgericht Kaiserslautern die Angeklagte wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin sagte, man habe es als erwiesen angesehen, dass keine Notwehrlage für die junge Frau vorgelegen habe.

Bei der Tat im vergangenen Sommer habe die Angeklagte mit erhobenem Arm mit dem Messer Richtung Brust gestochen. Dies sei aus Sicht der Kammer kein Verteidigen mehr, sondern ein Angriff. "Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer."

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Erleichternd wertete die Kammer, dass die Frau nicht vorbestraft sei und sich zur Tat geäußert habe.

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Videoaufzeichnungen dokumentieren das Geschehen

In dieser Unterführung am Hauptbahnhof Kaiserslautern war es zu dem tödlichen Streit gekommen.  © Wolfgang Jung/dpa

Den Ermittlungen zufolge hatte ein 64 Jahre alter Mann auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof der Frau ans Gesäß gefasst. Beim folgenden Streit in der Unterführung des Bahnhofs zog die heute 21-Jährige ein Messer und verletzte den Mann tödlich. Videoaufzeichnungen dokumentieren das Geschehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgesprochen.

Die Frau habe einen sexuellen Übergriff erlebt, der sie verängstigt habe, sagte der Vertreter der Anklage. Sie habe nicht geplant, ihren Angreifer umzubringen.

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Der Verteidiger der US-Amerikanerin plädierte auf eine Jugendstrafe von höchstens einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung des Mannes aus Eritrea. Die Nebenklage hatte eine Gefängnisstrafe wegen Totschlags beantragt.

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