Mädchen (10) auf Schulweg entführt und missbraucht: Angeklagter gesteht die Tat!

Landau - Ein Mädchen wird auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht. Der Fall sorgt überregional für großes Aufsehen. Zum Prozessauftakt äußert sich der Angeklagte.

Rund ein halbes Jahr nach der Entführung und dem sexuellen Missbrauch eines Kindes (10) im pfälzischen Edenkoben hat der Angeklagte (62) vor Gericht seine Tat eingeräumt.
Rund ein halbes Jahr nach der Entführung und dem sexuellen Missbrauch eines Kindes (10) im pfälzischen Edenkoben hat der Angeklagte (62) vor Gericht seine Tat eingeräumt.  © Uwe Anspach/dpa

Der Angeklagte hat am Freitag die Vorwürfe eingeräumt.

Der 62-Jährige sei bei diesen Vorwürfen vollumfänglich geständig und bedauere die Tat, erklärte dessen Verteidigerin zum Prozessauftakt am Landgericht Landau in einer kurzen Stellungnahme. "Es wird nichts bestritten." Auf die Frage der Richterin an den Angeklagten, ob dies seine Erklärung sei, bestätigte der Mann: "Ja. Ja."

Weitere Vorwürfe wie etwa das Fahren ohne Führerschein oder Gewalt gegen andere Menschen bestritt der Angeklagte aber. Anschließend schilderte der Mann sein von zahlreichen kriminellen Handlungen und Haftstrafen geprägtes Leben.

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Der Prozess hatte am Freitag unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in Landau (Pfalz) begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, ein zehnjähriges Mädchen am 11. September 2023 auf dem Schulweg in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) mit Gewalt in sein Auto gezerrt und in einem leer stehenden Gebäude missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsfahrt wurde der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Mann festgenommen und das Kind befreit.

Außerdem berichtete der Angeklagte vor Gericht über sein von zahlreichen kriminellen Handlungen und Haftstrafen geprägtes Leben.
Außerdem berichtete der Angeklagte vor Gericht über sein von zahlreichen kriminellen Handlungen und Haftstrafen geprägtes Leben.  © Uwe Anspach/dpa

Angeklagter war bereits mehrfach vorbestraft

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Angeklagte aus Neustadt an der Weinstraße zuvor in seiner Vernehmung eingeräumt, "sich des Mädchens bemächtigt zu haben".

Die Anklagebehörde strebt für den einschlägig Vorbestraften die Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe an. Bisher sind Termine bis Ende April vorgesehen.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa

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