Mädchen (10) auf Schulweg entführt und missbraucht: 62-Jähriger muss lange in den Knast

Landau/Edenkoben - Auf dem Schulweg wird eine Zehnjährige in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) von einem mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilten Mann (62) entführt und missbraucht. Der Fall sorgte überregional für Aufsehen. Nun gibt es ein Urteil.

In dieser Straße hatte der Verurteilte das Mädchen entführt und anschließend in einem leer stehenden Gebäude missbraucht.
In dieser Straße hatte der Verurteilte das Mädchen entführt und anschließend in einem leer stehenden Gebäude missbraucht.  © Uwe Anspach/dpa

Am heutigen Donnerstag wurde der Angeklagte vom Landgericht Landau zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Die Richter sprachen den Mann unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger sowie Körperverletzung schuldig. Das Gericht ordnete zudem Sicherungsverwahrung an.

Am 11. September 2023 soll der 62-Jährige das Mädchen auf dem Schulweg in sein Auto gezerrt und in einem leer stehenden Gebäude missbraucht haben. Nach einer wilden Verfolgungsfahrt wurde der Mann festgenommen und das Kind befreit.

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Zu Prozessbeginn hatte der 62-Jährige die Tat eingeräumt. Die Richterin sprach von einer "hohen, aber angemessenen" Strafe. "Einen intensiveren Eingriff als den sexuellen Missbrauch eines Kindes kann man sich nicht vorstellen."

Ein Gutachten habe die Schuldfähigkeit des Mannes aufgezeigt. Der Angeklagte habe nach seiner jüngsten Haftstrafe mit "rasanter Rückfallgeschwindigkeit" gehandelt und sei gefährlich für die Allgemeinheit.

Angeklagter nahm Schuldspruch ohne sichtbare Regung entgegen

Den Schuldspruch nahm der Angeklagte aus Neustadt an der Weinstraße ohne sichtbare Regung zur Kenntnis.

Der untersetzte Mann mit Glatze und dünnem Oberlippenbart war in Handschellen in den Sitzungssaal 309 geführt worden. In eine dunkle Jacke gehüllt, verdeckte er sein Gesicht mit einer Papiermappe vor Fotografen.

Der 62-Jährige mit seiner Anwältin vor einem Prozesstag: Jetzt wurde der Mann zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.
Der 62-Jährige mit seiner Anwältin vor einem Prozesstag: Jetzt wurde der Mann zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.  © Uwe Anspach/dpa

Im Prozess hatte er ein von Haftstrafen geprägtes Leben geschildert. Er sei als eins von 13 Kindern aufgewachsen und "irgendwann kriminell" geworden.

In einer von seiner Verteidigerin vorgetragenen Erklärung hatte er betont, er bedauere die Tat.

Diskussion über elektronische Fußfessel: Täter erst 2023 aus Haft entlassen

Der 62-Jährige hatte sich geweigert, nach seiner Entlassung eine elektronische Fußfessel zu tragen. (Symbolbild)
Der 62-Jährige hatte sich geweigert, nach seiner Entlassung eine elektronische Fußfessel zu tragen. (Symbolbild)  © Arne Dedert/dpa

Die Tat hatte auch eine Diskussion über das zwangsweise Anlegen einer elektronischen Fußfessel ausgelöst. Der Mann war Mitte Juli 2023 aus der Haft entlassen worden und wurde engmaschig von der Polizei überwacht.

Unter anderem wurde ihm untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sich in der Nähe von Spielplätzen, Schulen, Schwimmbädern und Kindergärten aufzuhalten. Ferner durfte er weder ein internetfähiges Handy noch einen Laptop besitzen, um keine Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen.

Gegen diese Weisung hatte der Mann nach Angaben der Ermittler verstoßen. Auch Therapieangebote nahm er demnach nicht an.

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Zuvor hatte sich der Beschuldigte den Angaben zufolge ebenfalls geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Behörden verwiesen damals darauf, dass eine Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.

Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, weil der Mann gegen diese Auflagen verstoßen hatte.

Die Akten mit dem Haftbefehl seien wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin erst nach der Tat beim Amtsgericht angekommen, hatte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (65, FDP) mitgeteilt.

Titelfoto: Bild-Montage: Uwe Anspach/dpa, Uwe Anspach/dpa

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