Lehrerin will Schülerin (13) schützen: Darum droht ihr jetzt Haftstrafe wegen Kinderpornografie
Montabaur - Eine Lehrerin will eine Schülerin schützen - und muss sich daher voraussichtlich im September vor Gericht verantworten, wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Oder kommt noch eine Gesetzesänderung?
Für den 26. September sei ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, teilte das Gericht am heutigen Dienstag mit. In dem Verfahren gehe es um den Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches.
Der Fall sorgt schon seit Längerem für Aufsehen und hat auch das Justizministerium in Mainz beschäftigt.
Was genau ist passiert? Die Lehrerin hatte einer Schülerin helfen wollen, nachdem die 13-Jährige intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit.
Daraufhin soll sie einen minderjährigen Schüler beauftragt haben, ihr dieses Video zu besorgen und per E-Mail zu schicken. Die E-Mail habe sie dann ungeöffnet an die Mutter des Mädchens geschickt, damit diese bei der Polizei Anzeige erstatten konnte.
Eine Gesetzesänderung könnte die Lehrerin vor der Haftstrafe bewahren
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob nun Mitte Juli 2023 Anklage beim Amtsgericht Montabaur gegen die Lehrerin. Ende vergangenen Jahres lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete das damit, dass die Tatbestände der Besitzverschaffung im Fall des Videos nicht verwirklicht seien, weil die Lehrerin "in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten" gehandelt habe.
Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, Ende Januar wurde dieser schließlich vor dem Landgericht Koblenz aufgehoben.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (65, FDP) hatte im Februar im Rechtsausschuss des Landtags gesagt, er hoffe bis zum Urteil des Schöffengerichts Montabaur auf eine schnelle Gesetzesänderung auf Bundesebene. Nach der aktuellen Rechtslage droht der Lehrerin mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.
Im Februar hat das Bundeskabinett entschieden, die erst im Juli 2021 in Kraft getretenen neuen strafrechtlichen Bestimmungen zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern wieder zu ändern.
In dem Gesetzentwurf heißt es, die Verhältnismäßigkeit der derzeit geltenden Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe sei insbesondere dann fraglich, wenn jemand offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an solchen Darstellungen gehandelt habe, sondern um eine weitere Verbreitung oder eine Veröffentlichung solchen Materials zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären.
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