Hat der Angeklagte seinem Vater den Kopf mit einem Küchenmesser fast komplett abgetrennt?

Frankenthal/Neustadt an der Weinstraße - Ein Mann stirbt im pfälzischen Neustadt an der Weinstraße - durch die Hand seines Sohnes? Und warum? Das möchte das Landgericht im Prozess gegen einen 57-Jährigen herausfinden.

Der Angeklagte war auf seinen im Bett liegenden Vater losgegangen. Später räumte er die Tat bei seiner Festnahme ein.
Der Angeklagte war auf seinen im Bett liegenden Vater losgegangen. Später räumte er die Tat bei seiner Festnahme ein.  © 123RF/majestix77

Vor dem Landgericht Frankenthal hat der Prozess gegen der Mann begonnen. Er soll seinen Vater getötet und dessen Kopf fast komplett abgetrennt haben. Zum Prozessauftakt sei die Anklage verlesen worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 57-Jährigen vor, seinen im Bett liegenden Vater Ende Dezember 2023 zunächst gewürgt zu haben. Anschließend habe er dann ein Küchenmesser gegriffen und dem alten Mann den Kopf nahezu vollständig abgetrennt.

Der Vater soll an einer Kombination von Ersticken und Blutverlust gestorben sein.

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Anklage wurde von der Staatsanwaltschaft zunächst wegen Mordes erhoben, im Prozess geht es nun aber um Totschlag.

Der Prozess vor dem Landgericht Frankenthal begann am heutigen Montag mit dem Verlesen der Anklage.
Der Prozess vor dem Landgericht Frankenthal begann am heutigen Montag mit dem Verlesen der Anklage.  © Andreas Arnold/dpa

Gericht bewertet Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag

Nach der Stellungnahme eines rechtsmedizinischen Sachverständigen sei nicht davon auszugehen, dass das Opfer "über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgehende Schmerzen oder Qualen erleiden musste".

Daher bewerte die Strafkammer den von der Staatsanwaltschaft als Mord angeklagten Sachverhalt als Totschlag. Der nicht vorbestrafte Angeklagte soll bei seiner Festnahme die Tat eingeräumt haben.

Titelfoto: 123RF/majestix77

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