31-Jährige eingesperrt, zur Prostitution gezwungen und grausam zu Tode gequält
Koblenz - Nach dem grausamen Tod einer 31 Jahre alten Frau aus Bulgarien in Koblenz hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen eine 40 Jahre alte Frau und einen 48-jährigen Mann erhoben - beide ebenfalls bulgarische Staatsbürger.
Die Umstände des Todes der Frau sind schockierend. So sollen die Angeklagten ihr Opfer vom April 2023 bis zum Tod der 31-Jährigen am 22. November 2023 in der gemeinsamen Wohnung festgehalten und zur Prostitution gezwungen haben.
Um die Frau gefügig zu machen, sollen die beiden diese über die komplette Zeit immer wieder auf menschenverachtende Weise gequält und misshandelt und dabei auch den Tod ihres Opfers zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Am frühen Morgen des 22. Novembers hatten sich nach einem Anruf schließlich Rettungskräfte Zugang zu der Wohnung verschafft und die 31-Jährige dort in einem furchtbaren Zustand vorgefunden. Zwar wurde die Frau noch in ein Krankenhaus gebracht. Dort erlag sie aber noch am selben Tag den Folgen ihrer Misshandlungen.
Im Rahmen der Ermittlungen kam die Polizei dann den beiden dringend Tatverdächtigen auf die Spur, die schon seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig sind. Bei ihnen fand die Polizei diverse Beweismittel, darunter auch Fotos des Opfers.
Staatsanwaltschaft spricht von "menschenverachtender Grausamkeit"
"Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist", hatte der Leitende Oberstaatsanwalt damals gesagt.
Dem Paar wird von der Staatsanwaltschaft nun neben gemeinschaftlichem Mord auch Zwangsprostitution in einem besonders schweren Fall sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge vorgeworfen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft habe das Landgericht Koblenz nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der U-Haft zu entscheiden. Daher sei ein Termin zur Hauptverhandlung zurzeit noch nicht bestimmt.
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