Wie gefährlich ist Horrorhaus-Täter Wilfried W.? Prozess um Sicherungsverwahrung unterbrochen

Paderborn - Im Prozess um die Sicherungsverwahrung für den verurteilten Täter im Fall der tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verzögert ein weiterer Beweisantrag eine Entscheidung.

Das Gericht in Paderborn prüft, ob gegen den verurteilten Täter Wilfried W. (2.v.l.) nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt werden muss.
Das Gericht in Paderborn prüft, ob gegen den verurteilten Täter Wilfried W. (2.v.l.) nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt werden muss.  © David Inderlied/dpa

Die Verhandlung vor dem Landgericht Paderborn wurde kurz nach dem Start unterbrochen und soll am 23. November fortgesetzt werden.

Dann will die Kammer entscheiden, ob sie dem Antrag der Verteidigung stattgibt, die Gutachterin aus dem ursprünglichen Strafverfahren vor mehr als fünf Jahren als Zeugin zu laden. Diese hielt Wilfried W. damals für vermindert schuldfähig.

Er wurde zunächst in die Psychiatrie eingewiesen - eine Fehleinschätzung, wie ein Gericht später feststellte. Seit 2020 ist er im regulären Strafvollzug.

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Wilfried W. wurde im Oktober 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt, weil er und seine Ex-Frau Angelika im sogenannten Horrorhaus von Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen zwei Frauen aus Niedersachsen nach körperlichen und seelischen Quälereien hatten sterben lassen.

Zusammen mit Ex-Frau Angelika (2.v.r.) quälte W. die Frauen, wurde 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt.
Zusammen mit Ex-Frau Angelika (2.v.r.) quälte W. die Frauen, wurde 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt.  © Marcel Kusch/dpa

Gutachter sehen in H. eine erhebliche Gefahr

In dem seit Ende August laufenden Prozess wird das Gericht darüber entscheiden, was mit Wilfried W. nach Verbüßen seiner Haftstrafe geschehen soll. Die Staatsanwaltschaft hatte nachträgliche Sicherungsverwahrung für ihn beantragt, seine Verteidiger wollen das verhindern.

Im Anschluss an eine verbüßte Haft dient die Sicherungsverwahrung dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.

Zwei psychiatrische Gutachter in dem Prozess hatten bei dem Mann eine erhebliche Gefahr gesehen, dass er in Freiheit erneut schwere Straftaten zulasten von Frauen begehen könnte.

Erstmeldung vom 9. November, 6.50 Uhr; zuletzt aktualisiert: 11 Uhr.

Titelfoto: Bildmontage: David Inderlied/dpa, Marcel Kusch/dpa

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