Werden kleine Kommunen etwa bevorteilt? Acht NRW-Großstädte reichen Klage ein!

Von Carsten Linnhoff

Wuppertal – Acht nordrhein-westfälische Städte klagen vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2024.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in der Innenstadt von Münster.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in der Innenstadt von Münster.  © Dieter Menne/dpa

Nach Auffassung von Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal verstoßen bestimmte Regelungen in dem Gesetz gegen das Recht auf Selbstverwaltung.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt die Verteilung von Zuweisungen des Landes an die Kreise und Kommunen.

Die Großstädte kritisieren, dass sie im Haushaltsgesetz bei der Ermittlung der Steuerkraft anders bewertet werden als die kleineren Städte und Gemeinden, die Kreisen zugeordnet sind.

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Die Kläger fühlen sich deshalb benachteiligt und haben Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Dies taten dieselben Städte auch schon für die Gemeindefinanzierungsgesetze für die Jahre 2022 und 2023.

Diese Beschwerden sind beim Verfassungsgerichtshof noch anhängig. Wann die Verfassungsrichter darüber mündlich beraten, ist noch offen.

Titelfoto: Dieter Menne/dpa

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