Weil sie scharf auf ihr Geld war: 46-Jährige tötet Nachbarin (†84), jetzt sitzt sie lebenslänglich!

Duisburg – Eine Seniorin (†84) wird tot in ihrer Duisburger Wohnung gefunden. Ihre demente Mitbewohnerin (89) gerät unter Verdacht. Verurteilt wird am Ende jedoch eine Nachbarin (46).

Die 46-Jährige wurde vor dem Duisburger Schwurgericht verurteilt.
Die 46-Jährige wurde vor dem Duisburger Schwurgericht verurteilt.  © Roland Weihrauch/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod einer 84-jährigen Frau aus Duisburg ist eine Nachbarin des Opfers am Donnerstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Die 46-jährige Deutsche soll die Seniorin mit 29 Messerstichen getötet haben. Laut Urteil wollte sie verdecken, dass sie sich heimlich am Konto der alten Dame bedient hat, um ihre Spielleidenschaft zu finanzieren. Im Prozess am Duisburger Schwurgericht war von rund 30.000 Euro die Rede.

Die Angeklagte selbst hatte die Tat bis zuletzt bestritten und den Verdacht auf eine demenzkranke 89-jährige Mitbewohnerin des Opfers gelenkt. Diese Version bezeichnete Richter Mario Pein als "perfide" und "ausgeschlossen".

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Es war der Morgen des 23. August 2022, als die Angeklagte selbst den Notruf wählte. Die Ärzte hatten jedoch nur noch den Tod der alten Dame feststellen können.

Im Prozess hatte die 46-Jährige, die im selben Haus wohnte, erklärt, dass sie Hilferufe aus der Wohnung der beiden alten Damen gehört habe, um die sie sich schon länger gekümmert habe.

Als sie mit ihrem Zweitschlüssel nach dem Rechten sehen wollte, sei auch sie von der demenzkranken Mitbewohnerin mit einem Messer angegriffen worden.

Demenzkranke Mitbewohnerin konnte Tat nicht ausgeführt haben

Die Polizei hatte, aufgrund der Angaben der 46-Jährigen, zunächst die demenzkranke Mitbewohnerin der Toten im Visier. (Symbolbild)
Die Polizei hatte, aufgrund der Angaben der 46-Jährigen, zunächst die demenzkranke Mitbewohnerin der Toten im Visier. (Symbolbild)  © 123RF/madrabothair

Die 89-Jährige war daraufhin festgenommen und für rund zwei Monate in einer geschlossenen Psychiatrie-Einrichtung untergebracht worden. Dann waren jedoch massive Zweifel aufgetaucht, ob die Seniorin zu so einer brutalen Tat überhaupt in der Lage sei.

Das sahen auch die Richter so. "Es gab ein Kampfgeschehen, dass sich über mehrere Minuten hingezogen hat", so Richter Pein.

So viel Kraft und Koordination habe die 89-Jährige aufgrund ihrer Gebrechlichkeit und ihrer starken Demenz nicht gehabt. "Die Angeklagte hat versucht, die Tat einer Frau in die Schuhe zu schieben, die sich aufgrund ihrer Erkrankung nicht dagegen wehren konnte."

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Der Angriff erfolgte genau an dem Tag, als das spätere Opfer zur Bank gehen wollte, um sich nach dem Kontostand zu erkundigen. Die 84-Jährige lag zur Tatzeit noch im Bett. Sie hatte laut Urteil mit keinem Angriff gerechnet. "Die Angeklagte war die gute Fee, die jeden Morgen erschienen ist und sich um die beiden alten Damen gekümmert hat", so Pein.

Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft erkannten die Richter außerdem auf die besondere Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Das Urteil lautet auf Mord aus Heimtücke und zur Verdeckung einer Straftat. Es ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa

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