Weil er nicht mitfeiern durfte: Mann soll Molotowcocktail auf Party gezündet haben

Bonn - Er soll auf einer Geburtstagsparty einen Molotowcocktail gezündet haben: Wegen versuchten Mordes muss sich seit Donnerstag ein 35-Jähriger vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Der 35-Jährige soll die mit Benzin gefüllte Flasche, in deren Hals er Küchenkrepp gestopft hatte, auf einen Party-Pavillon geworfen haben. (Symbolbild)
Der 35-Jährige soll die mit Benzin gefüllte Flasche, in deren Hals er Küchenkrepp gestopft hatte, auf einen Party-Pavillon geworfen haben. (Symbolbild)  © Jae C. Hong/AP/dpa

Laut Anklage war er im April von der Party in Alfter (Rhein-Sieg-Kreis) verwiesen worden, weil er sich danebenbenommen hatte. Dafür habe er sich rächen wollen und sei deshalb stark angetrunken nach anderthalb Stunden zurückgekehrt.

Bei sich hatte der Mann laut Anklage eine mit Benzin gefüllten Plastikflasche, in deren Hals er Küchenkrepp gestopft hatte.

Den angezündeten Molotowcocktail soll er dann auf einen Partypavillon geworfen haben. Dabei sei es ihm egal gewesen, ob sich Personen darin befanden - deren möglichen Tod habe er in Kauf genommen.

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Der Pavillon und die darunter aufgestellte Bierzeltgarnitur fingen sofort Feuer. Die neun noch anwesenden Partygäste hielten sich zu dem Zeitpunkt allerdings nicht unter dem Zelt, sondern auf der Terrasse auf.

Geistesgegenwärtig zerrten sie den brennenden Pavillon vom Haus weg, um ein Übergreifen der Flammen zu verhindern. Dabei erlitt ein Helfer leichte Verletzungen.

Am ersten Prozesstag räumte der 35-Jährige die Vorwürfe ein. Er habe mit dem Brandsatz jedoch niemanden verletzen, geschweigedenn töten wollen. Für den Prozess sind weitere Verhandlungstage bis Anfang Dezember terminiert.

Titelfoto: Jae C. Hong/AP/dpa

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