Wegen Disco-Rauswurf: Mann rast Vollgas in Fußgängerpassage und überfährt Türsteher
Düsseldorf - Weil er nach seinem Rauswurf aus einer Disco in Düsseldorf einen Türsteher überfahren und beinahe umgebracht hat, ist ein 28-Jähriger zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Erst kurz vor Ende des Prozesses hatte er zugegeben, vor mehr als sechs Jahren mit einem Auto in eine Fußgängerpassage gerast zu sein. Für den Türsteher hatte das lebenslange, verheerende Folgen.
Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den 28-Jährigen dennoch lediglich wegen versuchten Totschlags. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes. "Ohne Geständnis wären es acht Jahre geworden", sagte Richter Rainer Drees. Der Spanier habe den Tod des Türstehers billigend in Kauf genommen.
Erst am Montag hatte der Angeklagte nach einem Rechtsgespräch sein Schweigen gebrochen: "Ich kann bis heute nicht nachvollziehen, was passiert ist." Sein Mandant sei am Neujahrsmorgen 2018 durch Alkohol- und Kokainkonsum enthemmt gewesen, trug Verteidiger Daniel Wölky für ihn vor.
Zuvor hatte es im Club einen Streit zwischen dem Bruder des Angeklagten und den Sicherheitsleuten gegeben, die beide vor die Tür befördert hatten.
Während man ihn nur in den Schwitzkasten genommen habe, hätten die Türsteher seinen Bruder zusammengeschlagen, ihm das Nasenbein und eine Rippe gebrochen.
Türsteher erlitt Hirnblutungen und mehrere Brüche
Verärgert über den Rauswurf und um seinen Bruder aufzusammeln, sei er dann mit dem von ihm gemieteten 3er-BMW mit Vollgas in die überdachte Fußgängerpassage gefahren, die zu einem Eingang des Clubs führt. In dem schmalen Eingangsbereich waren vier Disco-Mitarbeiter erfasst und verletzt worden, darunter auch der besagte Türsteher.
Als der 36-Jährige verletzt auf der Straße lag, hatte ihn der Angeklagte mit seinem Auto erneut überrollt und schwer verletzt. Das Opfer erlitt Hirnblutungen und mehrere Brüche an Armen und Beinen. "Ich habe das gar nicht bemerkt, dass ich den überrollt habe", behauptete der Angeklagte. "Es tut mir leid und ich kann mich nur entschuldigen, obwohl die Tat unentschuldbar ist."
Der damals 22-jährige Angeklagte hatte sich aus Deutschland abgesetzt. Nach ihm war mit europäischem Haftbefehl gefahndet worden. Aber erst über fünf Jahre später konnte der Angeklagte in Spanien festgenommen werden.
Am 10. Oktober des vergangenen Jahres war er an die deutschen Behörden ausgeliefert worden. Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft gefordert.
Titelfoto: Martin Gerten/dpa