Vorbestrafter raubt Senior aus, dieser stirbt: Gericht verhängt Hammer-Strafe
Düsseldorf - Für den tödlichen Raubüberfall auf einen 77-Jährigen hat das Landgericht Düsseldorf nun einen mehrfach vorbestraften Gewalttäter (33) zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Landgericht sprach den 33-Jährigen wegen Raubes mit Todesfolge schuldig und verhängte "wegen der hohen kriminellen Energie und der besonderen Rücksichtslosigkeit" die lebenslange Haftstrafe.
Der Vorsitzende Richter ergänzte, "der Angeklagte hat sich mit seinem Geständnis eine Verurteilung wegen besonders schwerer Schuld erspart".
Der Anwalt der Witwe hatte dagegen eine Verurteilung wegen Mordes und die zusätzliche Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt.
Dem wollte das Gericht nicht folgen. Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Tat zugegeben, aber bestritten, dass er das Opfer töten wollte.
Der 77-Jährige hatte am Tattag im vergangenen August mit einem Freund eine Ausstellung in Bonn besucht und war spätabends von ihm zurückgebracht worden. Nach dem Aussteigen aus dem Auto an einer Tankstelle hatte der Rumäne den Senior bis zu dessen Haustür verfolgt und angegriffen.
Opfer schleppte sich mit Schädelbruch in seine Wohnung
Das Opfer stürzte die Kellertreppe hinab, schlug mit dem Hinterkopf auf und blieb schwer verletzt liegen. Der 33-Jährige hatte ihm dann Uhr, Geldbörse und Handy geraubt. "Am Fuß der Treppe hat er sich noch aufgerappelt, ich habe nicht gedacht, dass er stirbt", hatte er ausgesagt.
Dem 77-Jährigen gelang es trotz eines Schädelbruchs, sich in den Aufzug und in seine Wohnung im zweiten Stock zu schleppen. Als seine Frau ihn später fand, war er aber nicht mehr ansprechbar. Vier Tage später starb er in einer Klinik an seinen Kopfverletzungen.
Erst eine Woche nach der Tat stellte sich heraus, dass der 77-Jährige nicht einfach gestürzt, sondern überfallen worden war. Die Ehefrau hatte das Fehlen der Geldbörse, des Mobiltelefons und der EC-Karte ihres Mannes bemerkt. Die Obduktion bestätigte den Verdacht.
Dann stellen die Ermittler fest, dass mit der EC-Karte des Opfers noch nach dem Sturz bezahlt worden ist. Beim Blick auf die Bilder der Überwachungskameras sahen die Ermittler einen alten Bekannten: einen wegen Raubes und Körperverletzung vorbestraften Gewalttäter.
Spezialität: Schläge gegen den Kopf seiner Opfer. In der Wohnung fand sich die Tatbeute. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Martin Gerten/dpa