Untreue im Bundes-Verwaltungsamt: Männer steckten sich 730.000 Euro in eigene Tasche
Düsseldorf - Im Fall der schweren Untreue im Bundesverwaltungsamt haben beide Angeklagten umfassend gestanden.
Ein Angestellter des Amts soll in Düsseldorf jahrelang Geld abgezweigt haben. Angeklagt ist ein Zeitraum von fünf Jahren mit einem Volumen von 732.000 Euro Euro. Weitere ältere Taten sind bereits verjährt.
Tatsächlich hätten die beiden Angeklagten bereits 2012 damit begonnen, Geld abzuzweigen. Die Rückforderung des Amtes belaufe sich auf über eine Million Euro, sagte der 64-jährige Hauptangeklagte am Mittwoch am Landgericht aus. "Ich kann das nicht wieder gut machen. Ich kann mich nur entschuldigen."
Er sei 2012 in finanzielle Not geraten, als er seiner Tochter, die Opfer von Straftaten geworden sei, eine längere psychiatrische Behandlung bezahlen musste, berichtete er. Schon die Raten für sein Haus und die Behandlungskosten hätten sein Nettoeinkommen überstiegen.
Da sei er auf die Idee gekommen, ältere Beihilfeanträge für die Erstattung von Krankheitskosten im Namen von Bundeswehr-Angehörigen erneut geltend zu machen.
Die Kostenerstattungen habe er dann auf das Konto seines 52 Jahre alten Schwagers umgeleitet.
Gericht will noch am heutigen Mittwoch ein Urteil verkünden
Die Summen hatten sich beide Männer laut Staatsanwaltschaft hälftig geteilt. Da der 64-Jährige als Sachbearbeiter selbst mit der Festsetzung der Beihilfe befasst war, konnte er jahrelang unbemerkt Gelder abzweigen. Alle Vorgänge habe er seinen Vorgesetzten zur Prüfung vorgelegt, sie seien aber nie beanstandet worden, sagte er.
Erst nach zehn Jahren war man ihm auf die Schliche gekommen, vermutlich weil ein Beihilfe-Berechtigter einen Bescheid moniert habe, sagte er.
Der 64 Jahre alte Ex-Angestellte aus Wuppertal, inzwischen Rentner mit Nebenjob, steht wegen besonders schwerer Untreue vor Gericht, sein Schwager aus Nettetal wegen Beihilfe zur schweren Untreue.
Er sei anfangs dagegen gewesen, habe sich aber aufgrund der finanziellen Probleme seines Schwagers schließlich von diesem überreden lassen, sagte der 52-Jährige aus.
Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft war, sich in einer finanziellen Notsituation befand und gesundheitlich angeschlagen ist. Zu seinen Lasten wertete es, dass er als Amtsträger gehandelt habe.
Bei dem Lageristen konnte noch eine sechsstellige Summe sichergestellt werden. Das Gericht wollte noch am Mittwoch ein Urteil verkünden.
Erstmeldung vom 29. März: 7.10 Uhr; zuletzt aktualisiert: 16.49 Uhr
Titelfoto: Federico Gambarini/dpa