Trotz Kohleausstieg: Energiekonzern RWE darf Sündenwäldchen bei Hambacher Forst roden

Von Ulrike Hofsähs

Hambach/Münster - Obwohl der Kohleausstieg bei Energiekonzern RWE beschlossene Sache ist, soll ein Wäldchen gerodet werden. Einen Einspruch dagegen hat nun das Oberverwaltungsgericht NRW gekippt.

Bis 2030 darf im ehemaligen Hambacher Forst zwischen Köln und Aachen noch Braunkohle abgebaut werden.
Bis 2030 darf im ehemaligen Hambacher Forst zwischen Köln und Aachen noch Braunkohle abgebaut werden.  © Henning Kaiser/dpa

Das Gericht hat die Rodung des Sündenwäldchens am Braunkohletagebau Hambach erlaubt und laut einer Mitteilung einen Eilantrag des NRW-Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau abgewiesen.

Damit dürfe der Plan umgesetzt werden, wozu auch die Rodung des Waldstückes in der ehemaligen Ortslage Manheim, einem Stadtteil von Kerpen, gehöre, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Energiekonzern RWE will dort Kies gewinnen, um die Böschungen des teils rund 400 Meter tiefen Tagebaus zu stabilisieren. Dort soll nach Beendigung des Kohleabbaus ab 2030 Wasser eingeleitet werden, um das Tagebauloch langfristig in einen See zu verwandeln.

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Der BUND hatte seinerseits Belange des Naturschutzes vorgetragen, um die Rodung zu verhindern.

Betriebsplan von RWE darf laut Gericht unverzüglich umgesetzt werden

Das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte, dass die im Prozess vom BUND vorgetragenen Folgen einer Rodung weniger schwerwiegend seien, als dargestellt. (Symbolbild)
Das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte, dass die im Prozess vom BUND vorgetragenen Folgen einer Rodung weniger schwerwiegend seien, als dargestellt. (Symbolbild)  © Guido Kirchner/dpa

Das Gericht erklärte, der Hauptbetriebsplan erweise sich bei vorläufiger Prüfung als rechtmäßig und dürfe vollzogen werden.

Die vom BUND im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz vorgetragenen Vollzugsfolgen seien hingegen auch wegen bestehender Ersatzanpflanzungen weniger schwerwiegend als von der Organisation dargestellt.

Es bestehe ein gewichtiges betriebliches Interesse von RWE, den Tagebau wie geplant weiterzuführen.

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Auch sei der geplante Tagebausee eine im öffentlichen Interesse liegende Wiedernutzbarmachung der ausgekohlten Bereiche und solle ab 2030 befüllt werden. Das erfordere eine vorherige Herstellung der Seeböschungen.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

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